- 75 - Hof Wiggers zu Catenhorn ------------------------ Einzelheiten zu seiner Geschichte --------------------------------- Dominium direktum an Wiggers Colonat zu Catenhorn H. Cat. 28 Name des Besitzers: Herzog Arnold Jos. von Looz-Corswarem Das sonst zum Dom-Capitel zu Münster gehörige Dominium direktum ist dem verstorbenen Vater des jetzigen Herrn Besitzers, der letzte- ren in seinem Testament zu seinem alleinigen Erben eingesetzt hat lt. dem Reichs-Deputations Rezeß vom Jahre 1803 angefallen, wes- halb die Titel für die Eintragung in das Hypothekenbuch als be- rechtigt angenommen a. 1. 4. 1822 der Werth des Colonats ist mit 700 Rtlg. angegeben. Die der Frau Herzogin von Looz, geborene Charlotte Constantine de Laßeyree du bailannt in der mit ihrem Herrn Gemahl dem Herrn Herzog von Looz unter dem 18. August 1813 errichteten Ehe: Pachtbedingungen, Rechte und Ansprüche, nämlich a) nach dem 7.ten Paragraph der Ehepakten das Recht im Fall die unter den Eheleuten bedingten Güter- Gemeinschaft durch den Tod oder in anderer Art ge- trennt wird, die Diamanten, Bigouterien, Ecuipagen, Pferde, Vieh, Mobilien, Leinwand, Spitzen oder andere Gegenstände der Güter-Gemeinschaft zu dem Werth von 60.000 Frank sich auszuwählen oder nach ihrer Wahl 60.000 Frank baar zu fordern. - 76 - b) nach dem 8.ten Paragraph: Das Recht von dem Todestag ihres Gemahls und es mögen nur Stunden aus ihrer Ehe da sein oder nicht eine jährliche und lebenslängliche Renthe von 20.000 Frank zu fordern. Für welche beyde Forderungsrechte der Frau Herzogin eine gesetzliche Hypothek auf die Immobilien Ihres Herrn Gemahls bedungen ist. Eingetragen für die Frau Herzogin von Looz lt. Decreto v. 19. 11. 1821 684.000 Frank, Sechshundert vier und achtzig tausend Frank herrührend aus einer zu Paris am 18. Febr. 1810 aufgenommenen Notarial- Obligation, wonach der Herr Hofrath von Pitron als Spezial- Mandator des Herrn Herzogs Arnold Jos. von Looz bekannt hat, daß besagter Herr Herzog an den Bürger Christopher Flachat zu Paris die Summe von 18.00.000 Frank achtzehn hundert tausend aus einer Anleihe verschulde, wel- che binnen sechs Monate mit fünf Prozent zurückgezahlt wer- den sollten. Von welcher Summe (= 18.00.000) der Christopher Flachat nach dem notariellen Act v. 6. 11. 1811 an den Bürger und Bankier Sledard Desparz zu Paris 684.00 Frank cediert hat, die der Sledard Despraz nach dem Notarial-Act vom 1. 12. 1811 wiederum an den Gutsbesitzer Armand Frans Segum zu Paris cediert hat. Eingetragen für den Herrn Seguin jedoch nur protstative pro Decrets vom 13. 12. 1821. - 77 - Nachtrag -------- Nachtragend wird hiermit bemerkt, daß das Eintragungsgesuch der Frau Herzogin von Looz, geborene Charlotte Constantine de Laßey- ree dem 7. Sept. 1821 mit der Capia authentia der Ehepakten auch der übrigen Verhandlungen sich auch die in der Stadt Rheine bele- gene dem Herrn Herzog von Looz gehörende Korn-, Oel- und Walk-Mühle befindet, wie auch das Decret vom 19. November 1821 anzusehen ist, auf dessen Grund der Posten . sub Rubr. III Nr. 1 für die Herzogin von Looz notiert ist. Die gutsherrlichen Prästationen von Wiggers Colonat in Catenhorn sind folgende a) Gerte 4 Malter b) Dienstgeld 4 Rtlr. c) Jagdgeld 18 Gute Groschen d) Hofgeld 5 " u. 7 Deut außer dem stehen dem Herrn Herzog die gutsherrlichen Rechte nach dem Gesetz v. 25. Sept. 1820 darvon zu. Bentlage, d. 20. März 1822 Windhoff Sekretär