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                      Hof Wiggers zu Catenhorn
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                 Einzelheiten zu seiner Geschichte
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Dominium direktum an Wiggers Colonat zu Catenhorn H. Cat. 28


Name des Besitzers:
        Herzog Arnold Jos. von Looz-Corswarem


Das sonst zum Dom-Capitel zu Münster gehörige Dominium direktum
ist dem verstorbenen Vater des jetzigen Herrn Besitzers, der letzte-
ren in seinem Testament zu seinem alleinigen Erben eingesetzt hat
lt. dem Reichs-Deputations Rezeß vom Jahre 1803 angefallen, wes-
halb die Titel für die Eintragung in das Hypothekenbuch als be-
rechtigt angenommen a. 1. 4. 1822
               der Werth des Colonats ist
               mit 700 Rtlg. angegeben.


Die der Frau Herzogin von Looz, geborene Charlotte Constantine de
     Laßeyree du bailannt
in der mit ihrem Herrn Gemahl dem Herrn Herzog von Looz unter
dem 18. August 1813 errichteten Ehe:
     Pachtbedingungen, Rechte und Ansprüche, nämlich


     a) nach dem 7.ten Paragraph der Ehepakten das Recht
        im Fall die unter den Eheleuten bedingten Güter-
        Gemeinschaft durch den Tod oder in anderer Art ge-
        trennt wird, die


             Diamanten, Bigouterien, Ecuipagen, Pferde,
             Vieh, Mobilien, Leinwand, Spitzen


        oder andere Gegenstände der Güter-Gemeinschaft
        zu dem


             Werth von 60.000 Frank


        sich auszuwählen oder nach ihrer Wahl
             60.000 Frank baar


        zu fordern.


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b) nach dem 8.ten Paragraph: Das Recht von dem Todestag ihres
   Gemahls und es mögen nur Stunden aus ihrer Ehe da sein
   oder nicht eine jährliche und lebenslängliche


       Renthe von 20.000 Frank


   zu fordern.
   Für welche beyde Forderungsrechte der Frau Herzogin eine
   gesetzliche Hypothek auf die Immobilien Ihres Herrn Gemahls
   bedungen ist.
   Eingetragen für die Frau Herzogin von Looz lt. Decreto v.
   19. 11. 1821


        684.000 Frank,


   Sechshundert vier und achtzig tausend Frank herrührend aus
   einer zu Paris am 18. Febr. 1810 aufgenommenen Notarial-
   Obligation, wonach der Herr Hofrath von Pitron als Spezial-
   Mandator des Herrn Herzogs Arnold Jos. von Looz bekannt
   hat, daß besagter Herr Herzog an den Bürger Christopher
   Flachat zu Paris die Summe


        von 18.00.000 Frank


   achtzehn hundert tausend aus einer Anleihe verschulde, wel-
   che binnen sechs Monate mit fünf Prozent zurückgezahlt wer-
   den sollten.


   Von welcher Summe (= 18.00.000) der Christopher Flachat nach
   dem notariellen Act v. 6. 11. 1811 an den Bürger und Bankier
   Sledard Desparz zu Paris


         684.00 Frank


   cediert hat, die der Sledard Despraz nach dem Notarial-Act
   vom 1. 12. 1811 wiederum an den Gutsbesitzer Armand Frans
   Segum zu Paris cediert hat.
   Eingetragen für den Herrn Seguin jedoch nur protstative
   pro Decrets vom 13. 12. 1821.


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                          Nachtrag
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Nachtragend wird hiermit bemerkt, daß das Eintragungsgesuch der
Frau Herzogin von Looz, geborene Charlotte Constantine de Laßey-
ree dem 7. Sept. 1821 mit der Capia authentia der Ehepakten auch
der übrigen Verhandlungen sich auch die in der Stadt Rheine bele-
gene dem Herrn Herzog von Looz gehörende


               Korn-, Oel- und Walk-Mühle


befindet, wie auch das Decret vom 19. November 1821 anzusehen ist,
auf dessen Grund der Posten . sub Rubr. III Nr. 1 für die Herzogin
von Looz notiert ist.


Die gutsherrlichen Prästationen von Wiggers Colonat in Catenhorn
sind folgende


a) Gerte 4 Malter
b) Dienstgeld          4 Rtlr.
c) Jagdgeld           18 Gute Groschen
d) Hofgeld             5  "  u. 7 Deut


außer dem stehen dem Herrn Herzog die gutsherrlichen Rechte nach
dem Gesetz v. 25. Sept. 1820 darvon zu.


Bentlage, d. 20. März 1822                    Windhoff
                                              Sekretär