- 125 -

              Der Hof  S c h m e d d i n g  in Eschendorf
              ------------------------------------------

                               - 126 -
                I n h a l t s ü b e r s i c h t
                -------------------------------

           Der Hof  S c h m e d d i n g  in Eschendorf
           -------------------------------------------

                                                        Seite
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Der Hof Schmedding in Eschendorf                             1

Erste Inhaber des Hofes                                      1

Des Hofes Heuerleute                                         2

Anbruch einer neuen Zeit                                     2

Verzeichnis der zum Schmeddingschen Colonat in der Bauer
schaft Eschendorf gehörenden Gebäude und Landereyen          3

Actum, Gerichtsverhandlung                                   5

Erbschafts-Vertrag                                           7

Anerkennung der Besitztitel                                  8

Auf Reklamation                                              9

Onera perpetua - Fortdauer der Dienstleistungen             11

Umumgängliche Vermögensteilung                              12

Es ging um Bargeld                                          13

Verwandlungs-Rezeß (-Vertrag)                               13

Zeugen wurden aufgeboten                                    14

                               - 127 -
                                - 1 -

Der Hof  S c h m e d d i n g  in Eschendorf
-------------------------------------------

Der alte Hof Schmedding in Eschendorf, der in alten Heberegistern unter
Benennungen wie Smeding, Smiding u. a. erscheint, kann sein Alter von
über 600 Jahren nachweisen.

Heute wird das Anwesen, welches große Ackerstücke für gemeinnützige
Zwecke, u. a. für den Bau des Kopernikus-Gymnasiums, hergeben mußte, vom
Bauern Martin Zurborn bewirtschaftet.

Das älteste, was wir von dem Hof Schmedding wissen, reicht in das Jahr
1355. Es heißt da:

      In der Teilung zwischen den Edlen (Gebrüder) Ludolf u. Balduin
      von Steinfurt erhielt letzterer den Hof.

Kurz nach dieser Zeit sind die Grafen von Tekenenborg (Tecklenburg) - seit
dem Jahre 874 ist ein Graf Cobbo von T. aktenkundig - die Grundherren
dieses Hofes.

Als im Jahre 1707 die Grafschaft Tecklenburg an das Königreich Preußen
fiel, gingen fast alle grundherrlichen Besitzrechte vom Grafen von Teck-
lenburg auf den Grafen von Rheda über.

Das letzte für das Drostenamt Rheine-Bevergern vom Richter u. Gografen
Michael van Coeverden im Jahre 1784 angefertigte Schatzungsregister gibt
für den Hof Schmedding den Grafen von Rheda als Grundherrn an.



Erste Inhaber des Hofes
-----------------------

In der ältesten Handschrift im Stadtarchiv, dem Lohnherrenbuch vom Jahre
1450, gefertigt für Rene, binnen u. buten, ist die Rede von einem Helmighe
Smedynck.

Die Viehschatzung, die im Jahre 1534 im Oberstift Münster durchgeführt
wurde, benennt den Hof als "de Sippesche to Eschendorpe". Er hatte 5 perde,
2 koye, 1 rynd, 1 swyn, 3 ferken u. 18 schape in seinen Ställen und zahlte
2 mark, 6 schillg. u. 9 deut an Steuern.

Im Jahre 1573 wird ein Johann Smedding als Pächter von Morriens (Valkenhof)
Gründen ausgewiesen.

Hundert Jahre später, i. J. 1678, werden in einer das ganze Kirchspiel um-
fassenden Designation alle vorhandenen kundlichen Armen aufgeführt, welche

                                - 128 -
                                 - 2 -

wegen der Folgen des nun lange zurückliegenden 30-jährigen Krieges die
volle Steuerlast zu tragen nicht imstande waren.
Unter den 10 Bauern von Eschendorf u. Schothock finden wir auch den Bauern
Schmeding, was auch zu verstehen ist, denn im gleichen Jahr heißt es in
einer Hausschatzung:
    "Schmedingh, dessen Pferde verletzt gestorben".


Des Hofes Heuerleute
--------------------
Da der Hof einem großen Adeligen eigenhörig war, hatte er diesem auch Hand-
und Spanndienste zu leisten, für welche der Hof eigene oder die Kräfte der
Heuerleute einsetzen mußte. Über diese Heuerleute sagen mehrere Register
der Kirchspiel-Eingesessenen aus, und zwar:

1. im Jahr 1741 Schmedings und
                sein Heuermann,

2.  "   "  1764 Schmeding,
                dessen Backhaus bewohnt
                   "   Heuermann Lauberndt,
                   "       "     Cordesmann,

3.  "   "  1798 Schmedding,
                dessen Heuermann Roß.

Im Jahre 1750 erhält der Bauer Schmieding lt. Salz-Bezugs-Liste jährlich
18 Spint Salz, ein Spint gleich "4 Schötteln full". Wenn man bedenkt, daß
man vor über 200 Jahren eine Menge Lebensmittel einzusalzen pflegte, kann
man die enorme Zuweisung an Salz verstehen. Laut dieser Liste bekam
Schmeddings Heuermann 10 Spint Salz.

Anbruch einer neuen Zeit
------------------------
Ein Verzeichnis aller Einwohner von Stadt und Amt Rheine aus dem Jahre 1825,
die jährlich 4 Reichstaler und mehr an Prinzipal-Steuern zahlten, vermerkt
den Bauern Joh. Bernh. Schmedding mit einem Steueraufkommen von sogar
31 Rtlr., ein Zeichen dafür, daß der Hofbesitzer gut zu wirtschaften ver-
stand.

                               - 129 -
                                - 3 -

Schon um die Jahrhundertwende hatte der Colon Joh. Gerdt Schmedding damit
begonnen, sein Bauernerbe in seinen privaten Besitz zu bekommen. Zur Ab-
lösung der Grundherrlichkeiten war es nötig, alle zum Hof gehörenden Ge-
bäude und Ackerstücke zu ermitteln.

                       V e r z e i c h n i s
                       ---------------------

über die zum Schmeddingschen Colonat in der Bauerschaft Eschendorf gehören-
den Gebäude und Landereyen, worüber der jetzige Colonus Joh. Gerdt Schmed-
ding mit seiner Ehefrau Anna Margarethe, geb. Veltmann, die Besitztitel
laut Gewinnbrief des ehemaligen Gutsherrn
                     Doctoren Scheffer zu Münster
                     ----------------------------
beweisen kann.

 1. das Wohnhaus zu 9 Gefächer auf der Glienhorst
 2. Das Heuerhaus auffm Hoff, daselbst
 3. ein Schafstall, daselbst
 4. ein Backhaus
 5. eine Torfschoppe
 6. ein Garten am Hoff
 7. ein Ackerland auf der Espellon
 8.  "      dt.
 9.  "      dt. vor Siepkers Hoff
10.  "      dt. auf der Glienhorst
11.  "  Land bei der Brücke
12. das 2te vor der Brücke
13. 2 Stücke Land vor Dyckhoffs
14. ein Acker auf dem Bergkampe
15.  "    "   am Ende des Bergkamp
16.  "    "   auffm Berge
17.  "    "     "     "
18.  "    "     "     "
19.  "    "     "     "
20.  "    "     "     "
21.  "    "   jenseits dem Berge
22.  "    "           "
23.  "    "           "
24.  "    "   an Laukempers
25.  "    "   neuer Kamp am Hoff

                                - 130 -
                                 - 4 -

26. Wiese im Altenrheiner Brook
27. Plaggenmatt auf der Glienhorst
28. Weidenkamp am Hause
29. Reiserholz  "   "

Ferner an eigenen Gründen liegen zwischen den Vornoten = Furchennachbarn:
Acker zwischen Pohlmann u. Veltmann
  "       "    Veltmann u. von Looz
  "       "    Siepkers Gründen
  "       "    Leukemper u. Hemelter Bach
  "       "    Post u. Vicarien Grund
  "       "     "   "  Pohlmann
  "       "    Post-Gründen
  "       "        "
  "       "    Post u. Brinckhoffmann
  "       "    Plagge u. Pohlmann
  "       "    Feldmanns u. von Looz
  "       "    Lanzen u. Dyckhoffs
  "       "    Overmanns u.   "
  "       "    Sulzen u. Meyers
  "       "    Schräers u. Brühers
  "       "    v. Looz u. Armengrund
  "       "        "          "
  "       "    Post u. Laukempers
  "       "    2 Wegen
  "       "    Lanze u. Mense
  "            am Hemelter Bach
  "            am Wege
  "            "  Felde

Man reklamiert, daß für die angekauften Gründe der Besitztitel nicht be-
rechtigt ist, da nicht bewiesen, daß der Herr Reg.-Rat Delius (von der
Rentkammer) von diesen Käufen unterrichtet gewesen ist.
Doch schon am 16. 3. 1806 beglaubigt W. Boegscholl, Gräflich Bentheim-
Rhedaischer Rat und Rentmeister von der Domänenkammer, daß der Anerbe
Joh. Gerdt Schmedding das Erbe Schmedding für sich und seine zukünftige
Frau gewonnen habe.

                              - 131 -
                               - 5 -

Actum, Gerichtsverhandlung
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im Hause der verwittweten Gastgeberin Striethorst in Rheine, den 15.10.1810

"Unter der Regierung Napoleons, Kayser der Franzosen, König von Italien,
Beschützer des Rheinbundes, Großherzog von Berg"

erschienen vor mir in der Commune (Gemeinde) Rheine Sub Nr. 61 Patentierter
Notar in Gegenwart der ebenfalls recuerierten Gezeugen
    Zeller Gerhard Schmedding aus der Bauerschaft Eschendorf Nr. 24, weiter
    in Gegenwart der Zeugen, namentlich:
    Anton Schulte zu Elte, daselbst
    Christoffer Kranefues, Tagelöhner hierselbst,
         andererseits die Gebrüder
    Domsyndicus              Theodor,
                             -------
    Domwerkmeister           Bernhard und
                             --------
    Domkellnerey-Rentmeister Franz Friedrich Scheffer, gen. Broichhorst,
                             -------------------------------------------
    alle zu Münster,
    mir von Persohn wohl bekannt,
die letzteren bezogen sich auf den von den Erben Scheffer mit dem Herrn
                                                          -------------
Grafen von Rheda-Tecklenburg getroffenen, unter dem 28. 9. 1808 gerichtlich
----------------------------
verlautbarten Vergleich, zufolge dessen den Erben Scheffer damals das Colo-
nat Schmedding abgetreten und demnach zufolge der Kayserlich-Königlichen
Verordnung vom 12. 12. 1808 nach aufgehobener Eigenhörigkeit die Gutsherr-
liche Entschädigung einzuleiten und zu regulieren sein würde.

Der Colon Schmedding erklärte nach Aufforderung:
1. daß zu seinem Colonat außer dem Hofraum und den darauf befindlichen
   Gebäuden folgende Pertinenzen (Zubehör) gehörten:
   1. auf der Glienhorst mehrere zusammenliegende Stücke Land zwischen
      Laukempers und Hemelts Land
   2. daselbst noch ein Stück Land
   3. das Feld über der Brücke
   4. die Wiese in Alten-Rheine, Brookwiese genannt, zu 4 Tagenmatt
      die vorderste und die hinterste Wiese zu je 4 Tagenmatt
   5. der Garten
   Außerdem sey sein unterhabenes Colonat noch in folgenden ungeteilten

                               - 132 -
                                - 6 -

     Gemeinheiten zur Eintrifft berechtigt, nämlich auf der Glienhorst im
     sogenannten Felde und im Felde über der Brücke.

II.  Erklärte Colon Schmedding, daß er im vormaligen Zustand der Eigenbe-
     hörigkeit außer den Ungewissen-Eigentums-Gefällen folgend jährlichs
     seiner Gutsherrschaft entrichtet habe, nämlich an Gelde:
        25 Reichstaler
         2 Dienste bei Gras u. Stroh
(Heu- u. Getreide-Ernte)
         ein Huhn u. 2 Brode
     und wären bisher das Huhn zu 2 ß (Schilling) und 4 Pfg. und die 2 Brode
     zu 4 ß redimiert worden.

III. daß er für die vorstehend gedachten gutsherrlichen Rechte eine Ent-
                                                               ---------
     schädigung als jährlichen Abganges zu ein - neuntel u. zwar im Betrage
     ----------                            --------------------------------
     von 2 Teichstaler u. 20 Schillg. u. 8 deut entrichten wolle
     ------------------------------------------

IV.  Eingangs genannte Gebrüder Scheffer gen. Broichhorst aczeptieren diese
     Entschädigungs-Anerbietung im Falle der Mitgenehmigung der übrigen mit-
     beteiligten Erben Scheffer unter folgenden Bedingungen u. Vorbehalte:
     1. der richtigen Größen-Angabe der Colonats-Gründe
     2. vorbehaltlich der Anforderung des gesetzlichen Normativs des mitt-
        leren Marktpreises der letzten 25 Jahre
     3. vorbehaltlich der Vortheile, die daraus entstünden, wenn durch be-
        treffende Kayserliche Verordnungen vorteilhaftere Bestimmungen ein-
        treffen würden
     4. müßte, wie sich übrigens von selbst verstünde, jene Entschädigung
        für Martini 1809 zum ersten mal entrichtet und die Kosten dieser Ver-
        handlung geteilt werden.

Womit dieses Protokoll geschlossen, verlesen, genehmigt und unterschrieben
geschehen und ausgefertigt zu
Rheine   15. 11. 1810   vor mir
                         Hubert Elberfeld
                               Notar

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                                 - 7 -

Erbschafts-Vertrag
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Vor dem durch das Dekret (obrigkeitliche Verordnung) vom heutigen Tage
deputierten Herrn Assessoren Eilermann u. den Aktuario Niermann als Proto-
kollführer erschienen heute, den 24. Aug. 1815 nachstehende Personen:

1. der Zeller Johann Gerhard Schmedding zu Eschendorf Nr. 24
2. dessen Schwester Maria Elisab. Schmedding
3. die Anna Maria Schm., Ehefrau des Gerhard Veltmann im sogen. Schothock
   wohnend, ebenfalls die Schwester des Schmedding zu 1
4. der Ackersmann Joh. Bernh. Graute aus der Bauerschaft Altenrheine,
   namens seiner Ehefrau Anna Christina Schmedding, ebenfalls Schwester
   des zu 1
5. der Bernhard Hermann Tebbe, Stiefvater des Schmedding zu 1 und bis-
   heriger Verwalter des Schmeddingschen Colonats.

Zuförderst zeigte der Schmedding zu 1 an, daß seine Mutter vor etwa
7 Jahren verstorben sei und er noch einen Bruder habe, welcher sich in
Darme bei Schepsdorf verheyratet habe, er heiße mit Namen Gerhard Henrich
Schm., sei 29 Jahre alt und sei heute nicht mit erschienen.

Nachdem die Erschienenden befragt wurden, ob sie im Lesen und Schreiben
                                                    -------------------
erfahren seien, geben die ledige Maria Elisabeth Schm., die Ehefrau des
--------------
Veltmann, Anna Maria Schm. und der Stiefvater Bernh. Herm. Gebbe eine ver-
neinende Antwort und wurde diesen u. zwar der ersteren der Canzellist
Neuhaus, der zweiten der Calkulator Elberfeld und dem dritten der Gerichts-
bote Layman amtshalben beigeordnet.

Es erklärte der Comporent zu 1, man habe einen Vertrag unter sich gemacht
und verabredet

1. er, der Comporent Joh. Gerh. Schm. erklärte, er wolle sich mit der Anna
   Margareta Veltmann verheyraten u. da ihm sein Stiefvater Bd. Herm. Gebbe
   die Verwaltung und Unterhaltung des Schmeddingschen Colonats übertragen
   habe, so bekenne er, daß er seiner ledigen Schwester Maria Elisabeth
   Schm. zu ihrem Brautschatz ein Capital von drey hundert vier und neunzig
   Rtlr. und zwanzig Gutegroschen verschulde, welche er zu jährlich mit
   drey Prozent zu verzinsen verspreche u. im Vorgang einer halbjährlichen
   loskündigung abbezahlen wolle.

   Er bemerkte hierbei, daß seine Schwester Maria Elisab. seit 7 Jahren
   der Haushaltung vorgestanden u. nicht nur zum Vorteil seines Colonats
   gearbeitet, sondern auch bedeutende baare Vorschüsse geleistet habe
   und daher die vorgedachte schuldige Summe herrühre.

                                - 134 -
                                 - 8 -

2. wegen des Brautschatzes übergab er der Schwester Maria Elisab. eine
   notarielle Urkunde vom Notario Johann Herm. Lensing vom 24. 3. 1807
   betreffend den Brautschatz wozu siebenhundert achtzehn Rtlr. und eine
   Kistenfüllung zum achten Guts (alles achtfach) und ein Ehrenkleid,
   sowie ein Kleiderschrank ausgesetzt seien.
   Sämtlichen Comparenten wurde obengedachtes Dokument deutlich vorgelesen
   u. erklärten selbige, daß es bei dem Inhalte sein Bewenden habe, nur
   mit der Ausnahme, daß die Maria Elisab. Schm. statt der unter Nr. 7
   des gedachten Vertrages ihr ausgesetzte ein halb Scheffel Lein u. ein
   halb Scheffel Hanf-Saat von dem auf dem Erbe wachsenden Lein u. Hanf
   auf einen Tag in der Woche frey für sich zu spinnen haben solle.
3. erklärte der Mit-Comparent Graute, daß er auf dem seiner Frau ver-
   schriebenen Brautschatz, wonach einhundert-fünfzig Rtlr. u. 18 Gute-
   groschen zu fordern, das Übrige erhalten habe,   ebenso
4. bekannte die Ehefrau des Veltmann den ihr zustehenden Brautschatz bis
   auf dreihundert u. fünfzig Rtlr. richtig erhalten habe
5. von Seiten des Colonisten Schmedding wurde eingeräumt, daß seine
   Schwester Maria Elisab. von dem ihr zustehenden Brautschatz bis dahin
   noch nichts erhalten habe, er sich aber verpflichte, bei ihrer Verhey-
   ratung oder beim Verlassen des elterlichen Hofes die aufliegenden
   Pflichten zu erfüllen.
             Bei der Unterschreibung des Erbschaftsvertrages
             kamen 3 x 3 Kreuze zur Anwendung.

Anerkennung der Besitztitel
---------------------------

Betreffs der Berechtigung der angeführten Besitztitel (siehe Seiten 3 und
4) wird am 21. May 1816 von dem Regierungs-Rat Delius bescheinigt, daß
der Kauf auf seine, des Schmeddings, Besitztitel erfolgt sei und ihm daher
sein väterliches Erbe zur freyen Verfügung übereignet wäre.

Im Verlauf der Besitzgewinnung kommt auch der Verkauf von wüsten Bauer-
schaftsgründen, vielfach Heide, zur Sprache. Doch hatten die Verkäufe ihre
guten Gründe.
Da die Bauerschaften um diese Zeit stark verschuldet waren, nahmen sie not-

                               - 135 -
                                - 9 -

gedrungen gern Verkäufe entbehrlicher Gemeinheitsgründe, meistens wüstes
Land aus den Marken, vor. Man tilgte damit die Schulden aus früheren
Budgets (staatl. Haushaltspläne), vor allem aus der Belagerungsperiode der
soeben beendeten Freiheitskriege.

Auf Reklamation
---------------
des Ober-Land.-Ger.-Rats Scheffer wurde von Gerichts wegen die Vernehmung
des Colons Schmedding wegen Forderungen angeordnet.
Am 31. 3. 1819 erschien der Johann Gerdt Schmedding zu Eschendorf Nr. 24
u. erklärte, daß er der Besitzer des unter Nr. Eschendorf 24 daselbst be-
legenen, früher dem Grafen von Tecklenburg-Rheda eigenhörig gewesenen
Colonats sei.
Er sey der Sohn des Erbes und habe solches im Jahre 1806 gewonnen, wie
anliegende Bescheinigung erweist, und stünde keinem ein Miteigentums-Recht
zu.
Gegenwärtig entrichte er seine Pächte an den Herrn Geh. Just.-Rat Scheffer-
Broichhorst zu Münster, an den die Gefälle zu überweisen seien.
Er übergab das Verzeichnis der zum Erbe gehörenden Pertinenzien und schlug
er sein väterliches Erbe auf 2000.oo (zweitausend) Reichstaler an.
Nachdem die vorgemeldeten Protestionen mit ihrer Änderung durchgegangen
waren, erklärte er (Schmedding):
1. seine jährlichen der Gutsherrschaft zu entrichtenden Abgaben bestünden
      a  in 25 Rtlr. an barem Gelde
      b  einem Huhn
      c  einem Brod (nicht zwey Brode!)
      d  in einer Mehrpacht von 2 Rtlr., 25 Schillingen u. 8 deut.
   Da diese unter Mehrpacht der sonst schuldigen zwei Dienste bei Gras und
   Stroh mit einbegriffen seien, so fielen diese von selbst fort, so
   möchten nur die von a - d benannten Protestionen eingetragen werden,
   nicht aber die Dienste, noch weniger die unbestimmten Eigenthumsgefälle,
   da dafür die Mehrpacht entrichtet würde.
2. die Anmeldung des Herrn Pastors Dr. Bispinck von 1 Scheffel Gerste,
   30 Pfennig Präbende (Pfründe) Mißaticum so wie das geforderte Huhn und

                                - 136 -
                                 - 10 -

   6 Pfg Krautgeld vom Heuerhause habe seine Richtigkeit u. möge der Ein-
   trag geschehen.
3. ebenso verhalte es sich mit der durch Herrn Rentmeister Rumpp (v. d.
   Domänenkammer) angemeldeten Prästation
        von  10 Scheffel u.  6 Becher Roggen
              1     "    u. 10   "    Weizen
             11 7/36 Becher Gohhafer
             10 3/4    "    Gohgerste
        alles Münsterisches Maßß,
        ferner 1 Gulden an barem Geld,
   letzteres alle drey Jahre einmal, jedoch müßte die Abhaftung des Goh-
   hafers u. der Gohgerste erfolgen und möge solche Eintragung geschehen.
4. das durch den zeitlichen Küster an St, Dionysius angemeldete 1 Scheffel
   Gerste sei eingeräumt, nicht aber die 10 Roggen-Garben, diese Abgabe
   sei eine freywillige gewesen.
Dann bemerkte der Schmedding, daß er folgende Grundstücke besitze, die
nicht zum Erbe (Hof) gehören:
a  eine Wiese, groß 7 Scheffel u. 8 Ruthen, am Hemelter Bach zwischen den
   Wiesen des Zellers Veltmann, sie halte etwa 7 Saat (Scheffel Saat)
b  eine Wiese, groß 6 Scheffel u. 53 Ruthen, im Felde an die Grundstücke
   des Kötters Bayer grenzend, etwa 6 Scheffel Saat.
   Beide Grundstücke habe sein verstorbener Vater vor etwa 28 Jahren ange-
   kauft, was die Zeller Sandkötter und alte Blanke zu Eschendorf wohl be-
   zeugen könnten. Urkunden darüber besitze er nicht.
c  eine Wiese von 11 Scheffel Größe aufn Fläddert in der Kiwizhaar, zwischen
   Elpertings Bernd u. Sandkötters Grund haltend 11 Scheffel Saat, im
   Werte von 117 Reichstaler.
d  eine Wiese von 1 Scheffel, im Sadel an Bückers Land u. am gemeinen Weg
   liegend, Wert etwa 12 Reichstaler.
   Die Grundstücke c u. d habe er vor einigen Jahren bey dem durch Herrn
   Delius vorgenommenen Verkauf von Markengründen erstanden und wolle er
   die darüber vorhandenen Verkaufs-Documente in 8 Tagen Zeit hier (bei
   Gericht) einreichen.
                                         Unterschrift
                                     Jangerdt Schmedding

                               - 137 -
                                - 11 -

Onera perpetua
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Fortdauer der Dienstleistungen


Am 9. 12. 1822 geht es wieder vor Gericht um die Abgaben des Schmedding-
schen Erbes.

So konnte der Besitzer nachweisen, daß er das früher eigenhörige Erbe im
Jahre 1806 von seiner Gutsherrschaft für sich u. seine zukünftige Frau
nach Eigenthumsrechten gewonnen hat und ist für ihn und seine jetzige Frau
Anna Margareta geb. Veltmann der Besitz-Titel als berechtigt angenommen.

Der Wert des Erbes betrage etwa 2.000 Reichstaler.

Zum wiederholten Male behauptet der Besitzer, nur 1 Jagdbrot zu liefern,
er zahle eine Mehrpacht von 2 Rtlr. u. 25 Schilling, worin die früheren
zwey Dienste bei Gras u. Stroh abgegolten seien und fielen wegen dieser
(Mehrpacht) die Heimfalls-, Gewinn- u. Sterbfalls-Rechte fort.

Wegen eingelegter Reklamation hat der Oberl.-Ger.-Rat Scheffer gen. Broich-
horst betreffs der eingetragenen Forderungen des zeitlichen Pfarrers zu
Rheine der königlichen Domänenkammer das Verzugsrecht eingeräumt.

Es werden bestätigt:

1. jährlich aus dem Colonat an den zeitlichen Pfarrer zu Rheine ein Scheffel
   Gerste und dreyßig Pfg. brabende Gelder, so aus dem Heuerhaus, wenn es
   bewohnt wird, an denselben ein Huhn jährlichs u. 6 Pfg. Krautgeld, ange-
   meldet vom Pastor Dr. Bisping am 24. 12. 1816.

2. an die königl. Domäne jährlich
      a  zehn Scheffel u. sechs Becher Roggen
      b  ein      "    u. zehn     "   Weizen
         alles in münsterischem Maß
      c  an barem Gelde einen Gutegroschen

   angemeldet vom Domänen-Rentmeister Rummpp am 29. 12. 1816.

3. die den Herrn Ober-Land.-Ger.-Raten Scheffer gen. Broichhorst zu Münster
   an das sonst eigenhörige Colonat nach der allerhöchsten Verordnung zu-
   stehende Guthsherrlichen Rechte u. Diäten zu erhebende jährlichen Pächte
   als
      a  Fünfundzwanzig Reichstaler in barem Gelde
      b  ein Huhn
      c  zwey Jagdbrode u. die zwey Dienste bei Gras u. Stroh
      (gegen welche letztere er zu Anfang dieses Protokolls protestiert)

                                 - 138 -
                                  - 12 -

4.  jährlichs an den zeitlichen Küster zu Rheine
        ein Scheffel Gerste u.
        zehn Roggengarben
    angemeldet vom Küster Joducus Fischer zu Rheine

    Besitzer verweigert die gerichtliche Eintragung der 10 Roggen-Garben,
    weil diese nur in einer freywilligen Gabe bestünde.

Unter dem 29. 4. 1824 wird dem Besitzer Schmedding vom Gericht mitgeteilt
daß die Zehnt-Prästation des Gutshofes nicht
       in 10 Scheffel u.  6 Becher Roggen
       u.  1     "    u. 10    "   Weizen
       in münsterischem Maß, sondern
       in 12 Scheffel Roggen und
       in  2     "    Weizen
       in Rheiner Maß bestünde.



Unumgängliche Vermögensteilung
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Der frühe Tod des Colons Johann Gerdt Schmedding brachte viele familienbe-
dinge Veränderungen mit sich.

Nach Absterben des Hofbesitzers wurde eine Vermögensteilung vorgenommen.

Die Eheleute Johann Bernard Laukemper, der neue einheiratende Hofbesitzer
u. seine Ehefrau (Witwe) Anna Margareta, geb. Veltmann, erhielten vom
ganzen Erbe = 1/3, während die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder = 2/3
zugesprochen erhielten.

Am 26. 11. 1831 wurde der Schenkwirth Franz Hermann Hölscher zum Vormund
der sieben minderjährigen Kinder aus erster Ehe bestellt; es waren die
Kinder:

   Anna Maria,             geb. am 22. 7. 1816,
   Maria Anna,              "   "  22. 5. 1818,
   Gerhard Henrich,         "   "  26. 2. 1820,
   Anna Katharina,          "   "  14. 2. 1822,
   Johann Gerhard,          "   "  22. 9. 1824,
   Johann Bernard,          "   "   9. 3. 1827,u.
   Maria Theresia,          "   "  19. 6. 1830,

                               - 139 -
                                - 13 -

Es ging um Bargeld
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Um die Kaufsumme für das aus der Eigenhörigkeit herauszulösende Erbe auf-
zubringen, scheint der Hofbesitzer nur privates Geld aufgenommen zu haben
und nahm er, wie es damals gebräuchlich war, eine staatliche Finanzkasse,
welche solche Kaufsummen vorzustrecken pflegte, nicht in Anspruch.
Am 28. 4. 1826 stellte der Hofbesitzer eine Kaution von 52 Reichstalern
laut gerichtlicher Verhandlung zu Gunsten des Johann Hermann Gebker, geb.
8. 4. 1809, und Elisabeth Gebker, geb. 30. 3. 1813.
Ebenso wurde der (verstorbene) Colon Schm. am 19. 4. 1830 gerichtlich daran
erinnert, daß er seiner Schwester Clementine Schmedding, Witwe des Gerhard
Veltmann, im Schothock, Kirchspiel Rheine, wohnhaft, 325 Reichstaler
schuldig geworden. Es handelt sich hierbei um den am 24. 8. 1807 und
24. 8. 1815 vertraglich festgesetzten Brautschatz, der nicht an eine be-
stimmte Zahlungsfrist gebunden war.

Verwandlungs-Rezeß (-Vertrag)
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Verhandelt zu Tecklenburg a. 18. 12. 1844
in der Behausung des Gastwirts Leggemann zwischen dem
    Königl. Domänen-Fiskus und
    dem Colonen Schmedding zu Eschendorf

Nachdem die Königl. Regierung zu Münster bei der Königl. General-Commission
daselbst die Verwandlung der gutsherrlichen Rechte in eine feste Rente
(Geldrente) in Antrag gebracht hatte, so erschienen in dem auf heute anbe-
raumten Termin:

1. namens des Provakanten des Königlichen Domänen-Fiskus der Regierung zu
   Münster der Domänen-Rentmeister Vrünzel zu Tecklenburg
2. der Provocat Colonus Johann Bernhard Laukemper, gen. Schmedding, und
   für dessen minderjährige Kinder aus erster Ehe, die minorennen Schmedding
   zu Eschendorf, deren Vormund, der Kötter u. Schenkwirt Franz Hölscher
   zu Rheine, beide persönlich bekannt u. angeblich dispositionsfähig,
   auch schreibenskundig,
schlossen folgenden Renten-Verwandlungs-Vertrag:

                                 - 140 -
                                  - 14 -

1  Der Provocat Colon Joh. Bd. Laukemper, gen. Schm., u. seine minorennen
    Stiefkinder erkennen es als richtig an, daß auf ihrem in Eschendorf
    Nr. 24 belegenen Schmeddingschen Erbe folgende neuermittelte Abgaben
    haften:

    a  10 Scheffel u.  6 Becher  =  Münster Maß oder
       12    "                   =  Rheiner Maß oder
       13,1 Metzen Berliner Maß an Roggen

    b  ein Scheffel u. 10 Becher =  Münster Maß oder
       zwei   "                  =  Rheiner Maß oder
       13 Metzen Berliner Maß an Weizen

    c  ein fixes Zehntgeld von einem Gutegroschen oder 1 Rtlr. u. 3 Pfennig

    d  ein Drittheil Scheffel Weizen Rheiner oder
       2,18 Metzen Berliner Maß an Holzschuld-Weizen,

    sie verpflichten sich, zur Ablösung dieser Abgaben eine jährliche
    Rente von

       8 Reichstaler, schreibe acht Rtlr.
      15 Silbergroschen und
       3 Pfennig

    termino Martini eines jeden Jahres und Martini künftigen Jahres 1845
    zum ersten Male an die Königl. Domänen-Rentei in Tecklenburg zu
    zahlen.

2  Der Provocat des Königl. Domänen-Fiskus erklärt sich mit vorstehend
    stipulierter Rente nicht nur völlig zufrieden, sondern bewilligt zu-
    gleich die Löschung der Abgaben im Hypothekenbuch und wurden damit
    die Natural-Lasten in eine Geldrente umgewandelt.


Zeugen wurden aufgeboten
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Wiederum wurden behördlicherseits die Besitztitel des Colonen Johann Bernh.
Laukemper, gen. Schmedding, angezweifelt, so daß sich der Hofbesitzer
genötigt sah, durch Zeugen seine eigentümliche Ackerflur glaubhaft zu
machen.

Vor Gericht am 5. 6. 1845 bezeugen der Colon Bernhard Hermann Siebker und
der Kötter Bernhard Koersmeier, beide aus Eschendorf, dem Colon Bernh.
Laukemper, gen. Schm., daß die strittigen Äcker seit mehr als 25 Jahren

                                - 141 -
                                 - 15 -

zu Schmeddings Colonat gehören und von dem Besitzer jedes Jahr bebaut und
beseyt (besät) seien.

Die Zeugen äußern sich wie folgt:

1. Ich heiße Bernh. Herm. Siebker, bin 45 Jahre alt, katholisch, Colon zu
   Eschendorf, bezeuge, daß die Grundstücke vom Colon Schmedding selbst
   seit mehr als 25 Jahre genutzt werden.

2. Ich heiße Bernh. Koersmeier, bin 43 Jahre alt, katholisch, Kötter zu
   Eschendorf, bezeuge, daß der Colon Schmedding die Ackerstücke seit mehr
   als 25 Jahre in Besitz hat.

Bei dieser Verhandlung wurde zu Protokoll genommen, daß das Bauerngut
Schmedding in Eschendorf Nr. 24
                     93 Morgen groß ist
und es 5 Gebäude waren, die im Jahre 1836 zu 1.000 Reichstaler versichert
sind.