- 125 - Der Hof S c h m e d d i n g in Eschendorf ------------------------------------------ - 126 - I n h a l t s ü b e r s i c h t ------------------------------- Der Hof S c h m e d d i n g in Eschendorf ------------------------------------------- Seite ----------------------------------------------------------------------- Der Hof Schmedding in Eschendorf 1 Erste Inhaber des Hofes 1 Des Hofes Heuerleute 2 Anbruch einer neuen Zeit 2 Verzeichnis der zum Schmeddingschen Colonat in der Bauer schaft Eschendorf gehörenden Gebäude und Landereyen 3 Actum, Gerichtsverhandlung 5 Erbschafts-Vertrag 7 Anerkennung der Besitztitel 8 Auf Reklamation 9 Onera perpetua - Fortdauer der Dienstleistungen 11 Umumgängliche Vermögensteilung 12 Es ging um Bargeld 13 Verwandlungs-Rezeß (-Vertrag) 13 Zeugen wurden aufgeboten 14 - 127 - - 1 - Der Hof S c h m e d d i n g in Eschendorf ------------------------------------------- Der alte Hof Schmedding in Eschendorf, der in alten Heberegistern unter Benennungen wie Smeding, Smiding u. a. erscheint, kann sein Alter von über 600 Jahren nachweisen. Heute wird das Anwesen, welches große Ackerstücke für gemeinnützige Zwecke, u. a. für den Bau des Kopernikus-Gymnasiums, hergeben mußte, vom Bauern Martin Zurborn bewirtschaftet. Das älteste, was wir von dem Hof Schmedding wissen, reicht in das Jahr 1355. Es heißt da: In der Teilung zwischen den Edlen (Gebrüder) Ludolf u. Balduin von Steinfurt erhielt letzterer den Hof. Kurz nach dieser Zeit sind die Grafen von Tekenenborg (Tecklenburg) - seit dem Jahre 874 ist ein Graf Cobbo von T. aktenkundig - die Grundherren dieses Hofes. Als im Jahre 1707 die Grafschaft Tecklenburg an das Königreich Preußen fiel, gingen fast alle grundherrlichen Besitzrechte vom Grafen von Teck- lenburg auf den Grafen von Rheda über. Das letzte für das Drostenamt Rheine-Bevergern vom Richter u. Gografen Michael van Coeverden im Jahre 1784 angefertigte Schatzungsregister gibt für den Hof Schmedding den Grafen von Rheda als Grundherrn an. Erste Inhaber des Hofes ----------------------- In der ältesten Handschrift im Stadtarchiv, dem Lohnherrenbuch vom Jahre 1450, gefertigt für Rene, binnen u. buten, ist die Rede von einem Helmighe Smedynck. Die Viehschatzung, die im Jahre 1534 im Oberstift Münster durchgeführt wurde, benennt den Hof als "de Sippesche to Eschendorpe". Er hatte 5 perde, 2 koye, 1 rynd, 1 swyn, 3 ferken u. 18 schape in seinen Ställen und zahlte 2 mark, 6 schillg. u. 9 deut an Steuern. Im Jahre 1573 wird ein Johann Smedding als Pächter von Morriens (Valkenhof) Gründen ausgewiesen. Hundert Jahre später, i. J. 1678, werden in einer das ganze Kirchspiel um- fassenden Designation alle vorhandenen kundlichen Armen aufgeführt, welche - 128 - - 2 - wegen der Folgen des nun lange zurückliegenden 30-jährigen Krieges die volle Steuerlast zu tragen nicht imstande waren. Unter den 10 Bauern von Eschendorf u. Schothock finden wir auch den Bauern Schmeding, was auch zu verstehen ist, denn im gleichen Jahr heißt es in einer Hausschatzung: "Schmedingh, dessen Pferde verletzt gestorben". Des Hofes Heuerleute -------------------- Da der Hof einem großen Adeligen eigenhörig war, hatte er diesem auch Hand- und Spanndienste zu leisten, für welche der Hof eigene oder die Kräfte der Heuerleute einsetzen mußte. Über diese Heuerleute sagen mehrere Register der Kirchspiel-Eingesessenen aus, und zwar: 1. im Jahr 1741 Schmedings und sein Heuermann, 2. " " 1764 Schmeding, dessen Backhaus bewohnt " Heuermann Lauberndt, " " Cordesmann, 3. " " 1798 Schmedding, dessen Heuermann Roß. Im Jahre 1750 erhält der Bauer Schmieding lt. Salz-Bezugs-Liste jährlich 18 Spint Salz, ein Spint gleich "4 Schötteln full". Wenn man bedenkt, daß man vor über 200 Jahren eine Menge Lebensmittel einzusalzen pflegte, kann man die enorme Zuweisung an Salz verstehen. Laut dieser Liste bekam Schmeddings Heuermann 10 Spint Salz. Anbruch einer neuen Zeit ------------------------ Ein Verzeichnis aller Einwohner von Stadt und Amt Rheine aus dem Jahre 1825, die jährlich 4 Reichstaler und mehr an Prinzipal-Steuern zahlten, vermerkt den Bauern Joh. Bernh. Schmedding mit einem Steueraufkommen von sogar 31 Rtlr., ein Zeichen dafür, daß der Hofbesitzer gut zu wirtschaften ver- stand. - 129 - - 3 - Schon um die Jahrhundertwende hatte der Colon Joh. Gerdt Schmedding damit begonnen, sein Bauernerbe in seinen privaten Besitz zu bekommen. Zur Ab- lösung der Grundherrlichkeiten war es nötig, alle zum Hof gehörenden Ge- bäude und Ackerstücke zu ermitteln. V e r z e i c h n i s --------------------- über die zum Schmeddingschen Colonat in der Bauerschaft Eschendorf gehören- den Gebäude und Landereyen, worüber der jetzige Colonus Joh. Gerdt Schmed- ding mit seiner Ehefrau Anna Margarethe, geb. Veltmann, die Besitztitel laut Gewinnbrief des ehemaligen Gutsherrn Doctoren Scheffer zu Münster ---------------------------- beweisen kann. 1. das Wohnhaus zu 9 Gefächer auf der Glienhorst 2. Das Heuerhaus auffm Hoff, daselbst 3. ein Schafstall, daselbst 4. ein Backhaus 5. eine Torfschoppe 6. ein Garten am Hoff 7. ein Ackerland auf der Espellon 8. " dt. 9. " dt. vor Siepkers Hoff 10. " dt. auf der Glienhorst 11. " Land bei der Brücke 12. das 2te vor der Brücke 13. 2 Stücke Land vor Dyckhoffs 14. ein Acker auf dem Bergkampe 15. " " am Ende des Bergkamp 16. " " auffm Berge 17. " " " " 18. " " " " 19. " " " " 20. " " " " 21. " " jenseits dem Berge 22. " " " 23. " " " 24. " " an Laukempers 25. " " neuer Kamp am Hoff - 130 - - 4 - 26. Wiese im Altenrheiner Brook 27. Plaggenmatt auf der Glienhorst 28. Weidenkamp am Hause 29. Reiserholz " " Ferner an eigenen Gründen liegen zwischen den Vornoten = Furchennachbarn: Acker zwischen Pohlmann u. Veltmann " " Veltmann u. von Looz " " Siepkers Gründen " " Leukemper u. Hemelter Bach " " Post u. Vicarien Grund " " " " Pohlmann " " Post-Gründen " " " " " Post u. Brinckhoffmann " " Plagge u. Pohlmann " " Feldmanns u. von Looz " " Lanzen u. Dyckhoffs " " Overmanns u. " " " Sulzen u. Meyers " " Schräers u. Brühers " " v. Looz u. Armengrund " " " " " " Post u. Laukempers " " 2 Wegen " " Lanze u. Mense " am Hemelter Bach " am Wege " " Felde Man reklamiert, daß für die angekauften Gründe der Besitztitel nicht be- rechtigt ist, da nicht bewiesen, daß der Herr Reg.-Rat Delius (von der Rentkammer) von diesen Käufen unterrichtet gewesen ist. Doch schon am 16. 3. 1806 beglaubigt W. Boegscholl, Gräflich Bentheim- Rhedaischer Rat und Rentmeister von der Domänenkammer, daß der Anerbe Joh. Gerdt Schmedding das Erbe Schmedding für sich und seine zukünftige Frau gewonnen habe. - 131 - - 5 - Actum, Gerichtsverhandlung -------------------------- im Hause der verwittweten Gastgeberin Striethorst in Rheine, den 15.10.1810 "Unter der Regierung Napoleons, Kayser der Franzosen, König von Italien, Beschützer des Rheinbundes, Großherzog von Berg" erschienen vor mir in der Commune (Gemeinde) Rheine Sub Nr. 61 Patentierter Notar in Gegenwart der ebenfalls recuerierten Gezeugen Zeller Gerhard Schmedding aus der Bauerschaft Eschendorf Nr. 24, weiter in Gegenwart der Zeugen, namentlich: Anton Schulte zu Elte, daselbst Christoffer Kranefues, Tagelöhner hierselbst, andererseits die Gebrüder Domsyndicus Theodor, ------- Domwerkmeister Bernhard und -------- Domkellnerey-Rentmeister Franz Friedrich Scheffer, gen. Broichhorst, ------------------------------------------- alle zu Münster, mir von Persohn wohl bekannt, die letzteren bezogen sich auf den von den Erben Scheffer mit dem Herrn ------------- Grafen von Rheda-Tecklenburg getroffenen, unter dem 28. 9. 1808 gerichtlich ---------------------------- verlautbarten Vergleich, zufolge dessen den Erben Scheffer damals das Colo- nat Schmedding abgetreten und demnach zufolge der Kayserlich-Königlichen Verordnung vom 12. 12. 1808 nach aufgehobener Eigenhörigkeit die Gutsherr- liche Entschädigung einzuleiten und zu regulieren sein würde. Der Colon Schmedding erklärte nach Aufforderung: 1. daß zu seinem Colonat außer dem Hofraum und den darauf befindlichen Gebäuden folgende Pertinenzen (Zubehör) gehörten: 1. auf der Glienhorst mehrere zusammenliegende Stücke Land zwischen Laukempers und Hemelts Land 2. daselbst noch ein Stück Land 3. das Feld über der Brücke 4. die Wiese in Alten-Rheine, Brookwiese genannt, zu 4 Tagenmatt die vorderste und die hinterste Wiese zu je 4 Tagenmatt 5. der Garten Außerdem sey sein unterhabenes Colonat noch in folgenden ungeteilten - 132 - - 6 - Gemeinheiten zur Eintrifft berechtigt, nämlich auf der Glienhorst im sogenannten Felde und im Felde über der Brücke. II. Erklärte Colon Schmedding, daß er im vormaligen Zustand der Eigenbe- hörigkeit außer den Ungewissen-Eigentums-Gefällen folgend jährlichs seiner Gutsherrschaft entrichtet habe, nämlich an Gelde: 25 Reichstaler 2 Dienste bei Gras u. Stroh (Heu- u. Getreide-Ernte) ein Huhn u. 2 Brode und wären bisher das Huhn zu 2 ß (Schilling) und 4 Pfg. und die 2 Brode zu 4 ß redimiert worden. III. daß er für die vorstehend gedachten gutsherrlichen Rechte eine Ent- --------- schädigung als jährlichen Abganges zu ein - neuntel u. zwar im Betrage ---------- -------------------------------- von 2 Teichstaler u. 20 Schillg. u. 8 deut entrichten wolle ------------------------------------------ IV. Eingangs genannte Gebrüder Scheffer gen. Broichhorst aczeptieren diese Entschädigungs-Anerbietung im Falle der Mitgenehmigung der übrigen mit- beteiligten Erben Scheffer unter folgenden Bedingungen u. Vorbehalte: 1. der richtigen Größen-Angabe der Colonats-Gründe 2. vorbehaltlich der Anforderung des gesetzlichen Normativs des mitt- leren Marktpreises der letzten 25 Jahre 3. vorbehaltlich der Vortheile, die daraus entstünden, wenn durch be- treffende Kayserliche Verordnungen vorteilhaftere Bestimmungen ein- treffen würden 4. müßte, wie sich übrigens von selbst verstünde, jene Entschädigung für Martini 1809 zum ersten mal entrichtet und die Kosten dieser Ver- handlung geteilt werden. Womit dieses Protokoll geschlossen, verlesen, genehmigt und unterschrieben geschehen und ausgefertigt zu Rheine 15. 11. 1810 vor mir Hubert Elberfeld Notar - 133 - - 7 - Erbschafts-Vertrag ------------------ Vor dem durch das Dekret (obrigkeitliche Verordnung) vom heutigen Tage deputierten Herrn Assessoren Eilermann u. den Aktuario Niermann als Proto- kollführer erschienen heute, den 24. Aug. 1815 nachstehende Personen: 1. der Zeller Johann Gerhard Schmedding zu Eschendorf Nr. 24 2. dessen Schwester Maria Elisab. Schmedding 3. die Anna Maria Schm., Ehefrau des Gerhard Veltmann im sogen. Schothock wohnend, ebenfalls die Schwester des Schmedding zu 1 4. der Ackersmann Joh. Bernh. Graute aus der Bauerschaft Altenrheine, namens seiner Ehefrau Anna Christina Schmedding, ebenfalls Schwester des zu 1 5. der Bernhard Hermann Tebbe, Stiefvater des Schmedding zu 1 und bis- heriger Verwalter des Schmeddingschen Colonats. Zuförderst zeigte der Schmedding zu 1 an, daß seine Mutter vor etwa 7 Jahren verstorben sei und er noch einen Bruder habe, welcher sich in Darme bei Schepsdorf verheyratet habe, er heiße mit Namen Gerhard Henrich Schm., sei 29 Jahre alt und sei heute nicht mit erschienen. Nachdem die Erschienenden befragt wurden, ob sie im Lesen und Schreiben ------------------- erfahren seien, geben die ledige Maria Elisabeth Schm., die Ehefrau des -------------- Veltmann, Anna Maria Schm. und der Stiefvater Bernh. Herm. Gebbe eine ver- neinende Antwort und wurde diesen u. zwar der ersteren der Canzellist Neuhaus, der zweiten der Calkulator Elberfeld und dem dritten der Gerichts- bote Layman amtshalben beigeordnet. Es erklärte der Comporent zu 1, man habe einen Vertrag unter sich gemacht und verabredet 1. er, der Comporent Joh. Gerh. Schm. erklärte, er wolle sich mit der Anna Margareta Veltmann verheyraten u. da ihm sein Stiefvater Bd. Herm. Gebbe die Verwaltung und Unterhaltung des Schmeddingschen Colonats übertragen habe, so bekenne er, daß er seiner ledigen Schwester Maria Elisabeth Schm. zu ihrem Brautschatz ein Capital von drey hundert vier und neunzig Rtlr. und zwanzig Gutegroschen verschulde, welche er zu jährlich mit drey Prozent zu verzinsen verspreche u. im Vorgang einer halbjährlichen loskündigung abbezahlen wolle. Er bemerkte hierbei, daß seine Schwester Maria Elisab. seit 7 Jahren der Haushaltung vorgestanden u. nicht nur zum Vorteil seines Colonats gearbeitet, sondern auch bedeutende baare Vorschüsse geleistet habe und daher die vorgedachte schuldige Summe herrühre. - 134 - - 8 - 2. wegen des Brautschatzes übergab er der Schwester Maria Elisab. eine notarielle Urkunde vom Notario Johann Herm. Lensing vom 24. 3. 1807 betreffend den Brautschatz wozu siebenhundert achtzehn Rtlr. und eine Kistenfüllung zum achten Guts (alles achtfach) und ein Ehrenkleid, sowie ein Kleiderschrank ausgesetzt seien. Sämtlichen Comparenten wurde obengedachtes Dokument deutlich vorgelesen u. erklärten selbige, daß es bei dem Inhalte sein Bewenden habe, nur mit der Ausnahme, daß die Maria Elisab. Schm. statt der unter Nr. 7 des gedachten Vertrages ihr ausgesetzte ein halb Scheffel Lein u. ein halb Scheffel Hanf-Saat von dem auf dem Erbe wachsenden Lein u. Hanf auf einen Tag in der Woche frey für sich zu spinnen haben solle. 3. erklärte der Mit-Comparent Graute, daß er auf dem seiner Frau ver- schriebenen Brautschatz, wonach einhundert-fünfzig Rtlr. u. 18 Gute- groschen zu fordern, das Übrige erhalten habe, ebenso 4. bekannte die Ehefrau des Veltmann den ihr zustehenden Brautschatz bis auf dreihundert u. fünfzig Rtlr. richtig erhalten habe 5. von Seiten des Colonisten Schmedding wurde eingeräumt, daß seine Schwester Maria Elisab. von dem ihr zustehenden Brautschatz bis dahin noch nichts erhalten habe, er sich aber verpflichte, bei ihrer Verhey- ratung oder beim Verlassen des elterlichen Hofes die aufliegenden Pflichten zu erfüllen. Bei der Unterschreibung des Erbschaftsvertrages kamen 3 x 3 Kreuze zur Anwendung. Anerkennung der Besitztitel --------------------------- Betreffs der Berechtigung der angeführten Besitztitel (siehe Seiten 3 und 4) wird am 21. May 1816 von dem Regierungs-Rat Delius bescheinigt, daß der Kauf auf seine, des Schmeddings, Besitztitel erfolgt sei und ihm daher sein väterliches Erbe zur freyen Verfügung übereignet wäre. Im Verlauf der Besitzgewinnung kommt auch der Verkauf von wüsten Bauer- schaftsgründen, vielfach Heide, zur Sprache. Doch hatten die Verkäufe ihre guten Gründe. Da die Bauerschaften um diese Zeit stark verschuldet waren, nahmen sie not- - 135 - - 9 - gedrungen gern Verkäufe entbehrlicher Gemeinheitsgründe, meistens wüstes Land aus den Marken, vor. Man tilgte damit die Schulden aus früheren Budgets (staatl. Haushaltspläne), vor allem aus der Belagerungsperiode der soeben beendeten Freiheitskriege. Auf Reklamation --------------- des Ober-Land.-Ger.-Rats Scheffer wurde von Gerichts wegen die Vernehmung des Colons Schmedding wegen Forderungen angeordnet. Am 31. 3. 1819 erschien der Johann Gerdt Schmedding zu Eschendorf Nr. 24 u. erklärte, daß er der Besitzer des unter Nr. Eschendorf 24 daselbst be- legenen, früher dem Grafen von Tecklenburg-Rheda eigenhörig gewesenen Colonats sei. Er sey der Sohn des Erbes und habe solches im Jahre 1806 gewonnen, wie anliegende Bescheinigung erweist, und stünde keinem ein Miteigentums-Recht zu. Gegenwärtig entrichte er seine Pächte an den Herrn Geh. Just.-Rat Scheffer- Broichhorst zu Münster, an den die Gefälle zu überweisen seien. Er übergab das Verzeichnis der zum Erbe gehörenden Pertinenzien und schlug er sein väterliches Erbe auf 2000.oo (zweitausend) Reichstaler an. Nachdem die vorgemeldeten Protestionen mit ihrer Änderung durchgegangen waren, erklärte er (Schmedding): 1. seine jährlichen der Gutsherrschaft zu entrichtenden Abgaben bestünden a in 25 Rtlr. an barem Gelde b einem Huhn c einem Brod (nicht zwey Brode!) d in einer Mehrpacht von 2 Rtlr., 25 Schillingen u. 8 deut. Da diese unter Mehrpacht der sonst schuldigen zwei Dienste bei Gras und Stroh mit einbegriffen seien, so fielen diese von selbst fort, so möchten nur die von a - d benannten Protestionen eingetragen werden, nicht aber die Dienste, noch weniger die unbestimmten Eigenthumsgefälle, da dafür die Mehrpacht entrichtet würde. 2. die Anmeldung des Herrn Pastors Dr. Bispinck von 1 Scheffel Gerste, 30 Pfennig Präbende (Pfründe) Mißaticum so wie das geforderte Huhn und - 136 - - 10 - 6 Pfg Krautgeld vom Heuerhause habe seine Richtigkeit u. möge der Ein- trag geschehen. 3. ebenso verhalte es sich mit der durch Herrn Rentmeister Rumpp (v. d. Domänenkammer) angemeldeten Prästation von 10 Scheffel u. 6 Becher Roggen 1 " u. 10 " Weizen 11 7/36 Becher Gohhafer 10 3/4 " Gohgerste alles Münsterisches Maßß, ferner 1 Gulden an barem Geld, letzteres alle drey Jahre einmal, jedoch müßte die Abhaftung des Goh- hafers u. der Gohgerste erfolgen und möge solche Eintragung geschehen. 4. das durch den zeitlichen Küster an St, Dionysius angemeldete 1 Scheffel Gerste sei eingeräumt, nicht aber die 10 Roggen-Garben, diese Abgabe sei eine freywillige gewesen. Dann bemerkte der Schmedding, daß er folgende Grundstücke besitze, die nicht zum Erbe (Hof) gehören: a eine Wiese, groß 7 Scheffel u. 8 Ruthen, am Hemelter Bach zwischen den Wiesen des Zellers Veltmann, sie halte etwa 7 Saat (Scheffel Saat) b eine Wiese, groß 6 Scheffel u. 53 Ruthen, im Felde an die Grundstücke des Kötters Bayer grenzend, etwa 6 Scheffel Saat. Beide Grundstücke habe sein verstorbener Vater vor etwa 28 Jahren ange- kauft, was die Zeller Sandkötter und alte Blanke zu Eschendorf wohl be- zeugen könnten. Urkunden darüber besitze er nicht. c eine Wiese von 11 Scheffel Größe aufn Fläddert in der Kiwizhaar, zwischen Elpertings Bernd u. Sandkötters Grund haltend 11 Scheffel Saat, im Werte von 117 Reichstaler. d eine Wiese von 1 Scheffel, im Sadel an Bückers Land u. am gemeinen Weg liegend, Wert etwa 12 Reichstaler. Die Grundstücke c u. d habe er vor einigen Jahren bey dem durch Herrn Delius vorgenommenen Verkauf von Markengründen erstanden und wolle er die darüber vorhandenen Verkaufs-Documente in 8 Tagen Zeit hier (bei Gericht) einreichen. Unterschrift Jangerdt Schmedding - 137 - - 11 - Onera perpetua -------------- Fortdauer der Dienstleistungen Am 9. 12. 1822 geht es wieder vor Gericht um die Abgaben des Schmedding- schen Erbes. So konnte der Besitzer nachweisen, daß er das früher eigenhörige Erbe im Jahre 1806 von seiner Gutsherrschaft für sich u. seine zukünftige Frau nach Eigenthumsrechten gewonnen hat und ist für ihn und seine jetzige Frau Anna Margareta geb. Veltmann der Besitz-Titel als berechtigt angenommen. Der Wert des Erbes betrage etwa 2.000 Reichstaler. Zum wiederholten Male behauptet der Besitzer, nur 1 Jagdbrot zu liefern, er zahle eine Mehrpacht von 2 Rtlr. u. 25 Schilling, worin die früheren zwey Dienste bei Gras u. Stroh abgegolten seien und fielen wegen dieser (Mehrpacht) die Heimfalls-, Gewinn- u. Sterbfalls-Rechte fort. Wegen eingelegter Reklamation hat der Oberl.-Ger.-Rat Scheffer gen. Broich- horst betreffs der eingetragenen Forderungen des zeitlichen Pfarrers zu Rheine der königlichen Domänenkammer das Verzugsrecht eingeräumt. Es werden bestätigt: 1. jährlich aus dem Colonat an den zeitlichen Pfarrer zu Rheine ein Scheffel Gerste und dreyßig Pfg. brabende Gelder, so aus dem Heuerhaus, wenn es bewohnt wird, an denselben ein Huhn jährlichs u. 6 Pfg. Krautgeld, ange- meldet vom Pastor Dr. Bisping am 24. 12. 1816. 2. an die königl. Domäne jährlich a zehn Scheffel u. sechs Becher Roggen b ein " u. zehn " Weizen alles in münsterischem Maß c an barem Gelde einen Gutegroschen angemeldet vom Domänen-Rentmeister Rummpp am 29. 12. 1816. 3. die den Herrn Ober-Land.-Ger.-Raten Scheffer gen. Broichhorst zu Münster an das sonst eigenhörige Colonat nach der allerhöchsten Verordnung zu- stehende Guthsherrlichen Rechte u. Diäten zu erhebende jährlichen Pächte als a Fünfundzwanzig Reichstaler in barem Gelde b ein Huhn c zwey Jagdbrode u. die zwey Dienste bei Gras u. Stroh (gegen welche letztere er zu Anfang dieses Protokolls protestiert) - 138 - - 12 - 4. jährlichs an den zeitlichen Küster zu Rheine ein Scheffel Gerste u. zehn Roggengarben angemeldet vom Küster Joducus Fischer zu Rheine Besitzer verweigert die gerichtliche Eintragung der 10 Roggen-Garben, weil diese nur in einer freywilligen Gabe bestünde. Unter dem 29. 4. 1824 wird dem Besitzer Schmedding vom Gericht mitgeteilt daß die Zehnt-Prästation des Gutshofes nicht in 10 Scheffel u. 6 Becher Roggen u. 1 " u. 10 " Weizen in münsterischem Maß, sondern in 12 Scheffel Roggen und in 2 " Weizen in Rheiner Maß bestünde. Unumgängliche Vermögensteilung ------------------------------ Der frühe Tod des Colons Johann Gerdt Schmedding brachte viele familienbe- dinge Veränderungen mit sich. Nach Absterben des Hofbesitzers wurde eine Vermögensteilung vorgenommen. Die Eheleute Johann Bernard Laukemper, der neue einheiratende Hofbesitzer u. seine Ehefrau (Witwe) Anna Margareta, geb. Veltmann, erhielten vom ganzen Erbe = 1/3, während die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder = 2/3 zugesprochen erhielten. Am 26. 11. 1831 wurde der Schenkwirth Franz Hermann Hölscher zum Vormund der sieben minderjährigen Kinder aus erster Ehe bestellt; es waren die Kinder: Anna Maria, geb. am 22. 7. 1816, Maria Anna, " " 22. 5. 1818, Gerhard Henrich, " " 26. 2. 1820, Anna Katharina, " " 14. 2. 1822, Johann Gerhard, " " 22. 9. 1824, Johann Bernard, " " 9. 3. 1827,u. Maria Theresia, " " 19. 6. 1830, - 139 - - 13 - Es ging um Bargeld ------------------ Um die Kaufsumme für das aus der Eigenhörigkeit herauszulösende Erbe auf- zubringen, scheint der Hofbesitzer nur privates Geld aufgenommen zu haben und nahm er, wie es damals gebräuchlich war, eine staatliche Finanzkasse, welche solche Kaufsummen vorzustrecken pflegte, nicht in Anspruch. Am 28. 4. 1826 stellte der Hofbesitzer eine Kaution von 52 Reichstalern laut gerichtlicher Verhandlung zu Gunsten des Johann Hermann Gebker, geb. 8. 4. 1809, und Elisabeth Gebker, geb. 30. 3. 1813. Ebenso wurde der (verstorbene) Colon Schm. am 19. 4. 1830 gerichtlich daran erinnert, daß er seiner Schwester Clementine Schmedding, Witwe des Gerhard Veltmann, im Schothock, Kirchspiel Rheine, wohnhaft, 325 Reichstaler schuldig geworden. Es handelt sich hierbei um den am 24. 8. 1807 und 24. 8. 1815 vertraglich festgesetzten Brautschatz, der nicht an eine be- stimmte Zahlungsfrist gebunden war. Verwandlungs-Rezeß (-Vertrag) ----------------------------- Verhandelt zu Tecklenburg a. 18. 12. 1844 in der Behausung des Gastwirts Leggemann zwischen dem Königl. Domänen-Fiskus und dem Colonen Schmedding zu Eschendorf Nachdem die Königl. Regierung zu Münster bei der Königl. General-Commission daselbst die Verwandlung der gutsherrlichen Rechte in eine feste Rente (Geldrente) in Antrag gebracht hatte, so erschienen in dem auf heute anbe- raumten Termin: 1. namens des Provakanten des Königlichen Domänen-Fiskus der Regierung zu Münster der Domänen-Rentmeister Vrünzel zu Tecklenburg 2. der Provocat Colonus Johann Bernhard Laukemper, gen. Schmedding, und für dessen minderjährige Kinder aus erster Ehe, die minorennen Schmedding zu Eschendorf, deren Vormund, der Kötter u. Schenkwirt Franz Hölscher zu Rheine, beide persönlich bekannt u. angeblich dispositionsfähig, auch schreibenskundig, schlossen folgenden Renten-Verwandlungs-Vertrag: - 140 - - 14 - 1 Der Provocat Colon Joh. Bd. Laukemper, gen. Schm., u. seine minorennen Stiefkinder erkennen es als richtig an, daß auf ihrem in Eschendorf Nr. 24 belegenen Schmeddingschen Erbe folgende neuermittelte Abgaben haften: a 10 Scheffel u. 6 Becher = Münster Maß oder 12 " = Rheiner Maß oder 13,1 Metzen Berliner Maß an Roggen b ein Scheffel u. 10 Becher = Münster Maß oder zwei " = Rheiner Maß oder 13 Metzen Berliner Maß an Weizen c ein fixes Zehntgeld von einem Gutegroschen oder 1 Rtlr. u. 3 Pfennig d ein Drittheil Scheffel Weizen Rheiner oder 2,18 Metzen Berliner Maß an Holzschuld-Weizen, sie verpflichten sich, zur Ablösung dieser Abgaben eine jährliche Rente von 8 Reichstaler, schreibe acht Rtlr. 15 Silbergroschen und 3 Pfennig termino Martini eines jeden Jahres und Martini künftigen Jahres 1845 zum ersten Male an die Königl. Domänen-Rentei in Tecklenburg zu zahlen. 2 Der Provocat des Königl. Domänen-Fiskus erklärt sich mit vorstehend stipulierter Rente nicht nur völlig zufrieden, sondern bewilligt zu- gleich die Löschung der Abgaben im Hypothekenbuch und wurden damit die Natural-Lasten in eine Geldrente umgewandelt. Zeugen wurden aufgeboten ------------------------ Wiederum wurden behördlicherseits die Besitztitel des Colonen Johann Bernh. Laukemper, gen. Schmedding, angezweifelt, so daß sich der Hofbesitzer genötigt sah, durch Zeugen seine eigentümliche Ackerflur glaubhaft zu machen. Vor Gericht am 5. 6. 1845 bezeugen der Colon Bernhard Hermann Siebker und der Kötter Bernhard Koersmeier, beide aus Eschendorf, dem Colon Bernh. Laukemper, gen. Schm., daß die strittigen Äcker seit mehr als 25 Jahren - 141 - - 15 - zu Schmeddings Colonat gehören und von dem Besitzer jedes Jahr bebaut und beseyt (besät) seien. Die Zeugen äußern sich wie folgt: 1. Ich heiße Bernh. Herm. Siebker, bin 45 Jahre alt, katholisch, Colon zu Eschendorf, bezeuge, daß die Grundstücke vom Colon Schmedding selbst seit mehr als 25 Jahre genutzt werden. 2. Ich heiße Bernh. Koersmeier, bin 43 Jahre alt, katholisch, Kötter zu Eschendorf, bezeuge, daß der Colon Schmedding die Ackerstücke seit mehr als 25 Jahre in Besitz hat. Bei dieser Verhandlung wurde zu Protokoll genommen, daß das Bauerngut Schmedding in Eschendorf Nr. 24 93 Morgen groß ist und es 5 Gebäude waren, die im Jahre 1836 zu 1.000 Reichstaler versichert sind.