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                        Der Hof Schulte Bentlage
                        ------------------------


Betrachtet man sich den alten Bauernhof des Schulten Bentlage,
der in grauer Vorzeit zum Besitz der Edlen von Steinfurt gehörte,
kann man nicht ermessen, auf welche wechselvolle Geschichte das
sog. Erbe Ober-Bentlage zurückblicken kann, welche guten Tage,
aber auch welche Drangsale die Vorfahren dieser Bauernstätte
haben erleben müssen.

Wenn auch der Zahn der Jahrhunderte dem alten Hof arg zugesetzt
hat, wie wir wissen, durch Verwüstungen, Brände, der letzte um
das Jahr 1700, durch Plünderungen u.a.m., so ist doch manches
geschichtlich Wertvolle dem Hof erhalten geblieben.


Erste Siedler unbekannt
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Es ist nicht leicht, die frühesten Bewohner dieser alten Hof-
stätte zu ermitteln, es wird wohl unmöglich bleiben, doch ist
der Stammbaum der Familie Schulte Bentlage, um den sich der
heute verstorbene Bürgermeister a. D. Brunn-Schulte-Wissing
bemühte, eine dankbare Hilfe. Der ungefähre Beginn der langen
Geschlechterfolge der Familie Schulte Bentlage liegt für die
Forschung im Dunkeln, denn alten Urkunden kann man nicht ent-
nehmen, ob es sich bei den Genannten um Bewohner des Hofes
Ober-Bentlage, also des Schultenhofes, oder um die des Nieder-
hofes Bentlage gehandelt haben soll, denn alle nannten sich
schlicht von oder van Bentlage. Der Niederhof Bentlage ist
bekanntlich der bisherige Pachthof des früheren Klosters Bent-
lage, der heute zum Besitz des Herzogs von Bogaerde zählt, der
hart am Kloster liegt und ebenfalls eine inhaltsreiche Geschich-
te aufweisen kann. Er gehörte bekanntlich der Bentlager Gertrudis-
Kapelle (1022 - 34).


Wer waren die Erstgenannten
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Wenn nun in alten Pergamenten der Name von oder van Bentlage auf-
taucht, weiß man nicht, ob man den Blutsfaden dem alten Oberhof
oder dem wohl gleich alten Niederhof oder gar dem Stadtgeschlecht
Bentlage zuordnen muß.

                                 - 155 -

Dieser hatte lt. Grundherrenliste, ausgestellt für das Dro-
stenamt Rheine-Bevergern vom Jahre 1784, die Eigentumsrechte
über 78 Bauern- und Kötterhöfe. Nach Beendigung des 30-jähri-
gen Krieges hatte der Wohlstand der Bürger stark gelitten und
die Landbevölkerung war verarmt. Viele Bauern wurden beim bi-
schöflichen Landesherrn um eine allgemeine Steuerermäßigung
vorstellig. In der Liste der Armen des Kirchspiels Rheine vom
Jahr 1678 wird Bentlage dahingehend eingeschätzt, daß in der
Bauerschaft Bentlage keiner die Moderation-Ermäßigung der Steuer
zu genießen habe.


Was ist ein Schultenhof
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Bevor wir uns der Chronik des Schultenhofes zuwenden, wird es
von Nutzen sein, die Bedeutung des Namens Schulte herauszustel-
len. Um das Jahr 1500 gehörten fast alle Schulten-, Zeller- und
Kötterhöfe des Ober- wie Niederstifts Münster zum Ober-Eigentum
der Kirche. Der Bischof von Münster, der gleichzeitig der Lan-
desherr war, setzte über die Bauern einer Bauerschaft einen
Schulten (Meyer) oder gleichbedeutend einen Schulzen, der die
Aufgabe hatte, den Zehnten aller landwirtschaftlichen Erzeug-
nisse, die von den einzelnen Höfen anfielen, auf seinen (Schul-
ten-) Hof zu sammeln, damit der Zehnte vom Beauftragten des
Bischofs auf einmal abgefahren werden konnte.

Im Verlauf der Jahrhunderte finden wir verschiedene Schreibwei-
sen des Namens wie Schult, Schulteti, Schultety, aber auch wie
im Jahre 1878 der Name Schulte Meyers in Bentlage. Die Frau des
Schulten finden wir oft als de Meyersche to Bentlage, to Berning-
hoff oder to Wadelheim bezeichnet. So lesen wir in der Taufurkun-
de des Hermannus (geb. 16. Trinit 1675) Sohn des Schulte Meyers
in Bentlage, patriuis Taufpatin, Fenema Meyersche in Mesumb. So
wird von Meyersche in der plattdeutschen Sprache Mersche - Merschke
= Bäuerin hergeleitet.


Über 900 Jahre alt
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Wenn wir über das Alter des Schultenhofes B. Näheres wissen wollen,
müssen wir die Schrift: Prinz, "Geschichte der Stadt Greven", be-
fragen. Es heißt darin: Das Aufsteigen der Schulten zu Dienstmannen

                                 - 156 - (- 157 -)

und Rittern, beförderte das Bestreben nach Befestigung der
Schultenhöfe ... einige von ihnen unterscheiden sich mit ihren
Wällen und Gräften kaum von einem mittelalterlichen Burgsitz.
Manche dieser Schultenhöfe werden wirklich in die Zeit Karls
des Großen zurückreichen, da sie an wichtigen Straßen (Ems als
Wasserstraße) liegen. Auffallenderweise besaßen die Grafen von
Bentheim in Bentlage Landwehren = Wälle zum Schutz von Höfen
und Bauerschaften. Wenn auch die Ansichten über das Alter des
Schultenhofes auseinander gehen, findet man doch Übereinstim-
mung darüber, daß das Erbe Bentlage schon bei Gründung der Ger-
trudis-Kapelle unter Bischof Siegfried von Münster (1022 - 32)
bestanden hat.

Der Chronik des Bistums Münster entnehmen wir, daß der Hof dem
Schulten Bentlage bis zum Jahre 1343 zum Besitz der Edlen von
Steinfurt gehörte, kam jedoch nach der Zerstörung ihrer Schwa-
nenborg "an der Embse by enen dorpe mesen" an den Bischof Ludwig
von Münster.

Großfeld schreibt in "Beiträge Kreuzherrenkloster Bentlage"...

"In Bentlage waren (vor dem Bau des Klosters 1437) zwei Haupt-
höfe, ein bischöflicher Hof in der Nähe der Ems (gt. Nieder-
bentlage) und der Hof Oberbentlage, der den Edlen von Stein-
furt gehörte und die Nebenhöfe Ballinghof und Zelkinghof."

Diese letzteren Höfe aber waren keine Nebenhöfe der Schulte Bent-
lage, sondern waren eigenhörig der Kirche St. Dionys Rheine, (11.
Jahrhundert) bzw. dem Frauenkloster Gravenhorst (1256).


Vogt des Klosters gleichzeitig Amtsschulze der Bauerschaft
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Im Jahr 1437 verkauft der münsterische Bischof Henrich von Koers
seinen Hof Niederbentlage für 2.600 Gulden an den Convent der
Kreuzherren. Dazu Großfeld Seite 93:

"Den Nederhoff to Bentlage u. usse Kotten myt den luden, dey dar
tho behoevende synt."

                                 - 157 - ( - 156 -)

Mit dem im Jahre 1437 beginnenden Bau des Klosters der Kreuz-
ritter in Bentlage treten auch die Herren von Bentlage ins
Licht der Bauerschaftsgeschichte.

Im Lohnherrenbuch des Lohnherrn Johan Bode, das im Jahr 1450
gefertigt wurde, wird erstmals in der Stadt ein Her (Herr) Bernt
Bentlage genannt. Doch dürfen wir diesen nicht zu den Bauern rech-
nen, denn dieser wurde der oberen Bürgerschicht zugerechnet, er
wurde mit Her angeredet. Anders verhält es sich mit dem um die
gleiche Zeit genannten Dirick tho Bentlage. Er wird die alte Hof-
stätte Oberbentlage bewirtschaftet haben.

In der Willkommschatzung, zugunsten des Bischofs von Münster, Kon-
rad von Rietberg, die im Jahre 1498 ausgeschrieben wurde, treten
uns 2 Namensträger, Hille und Engelbert von Bentlage entgegen. Sie
waren gewiß Stadtbewohner, denn Hille zahlte keine Steuern, Engel-
bert nur 2 Schillinge zur Willkommschatzung. In einem Rentenverkauf
im Jahre 1438, ruhend auf einem Haus auf dem Tye hinter dem Luren-
haus (Tor- und Wachhaus), tritt ein Kornote (Zeuge) Bernardus von
Bentlage auf. Dasselbe gilt vom Jahre 1500 beim Verkauf eines Gar-
tens an der Kostege (Kuhstiege) vor dem Tygporter, wobei ein Engel-
bert von Bentlaghe, als Zeuge geladen ist.

In der ersten großangelegten Viehschatzung, die der Bischof von Mün-
ster 1534 im Oberstift Münster vornehmen ließ, finden wir im Re-
gister "Reyne buten" keinen Schulte Bentlage genannt. Wir dürfen
annehmen, daß der alte Hof vacat = unbesetzt war. Dagegen hatte
lt. der besagten Schatzung ein Johan von Bentlage, wohnhaft im
Stadtteil "Reyne stat" 4 Kühe, 1 Rind und 5 Schweine in seinen
Ställen und zahlte 11 1/2 Schillg. Steuern.


Graf von Tecklenburg Grundherr
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Seit den Begründungsjahren war das Erbe Bentlage den Edlen von
Steinfurt eigenhörig, wir finden vom Jahre 1662 den Grafen von
Tecklenburg als Grundherrn. Als im Jahre 1707 das damalige König-
reich Preußen die Grafschaft Tecklenburg käuflich erwarb, gingen
die Rechte des Grundherrn auf den Grafen von Tecklenburg = Rheda
über.

                                 - 158 -

Zu den "luden" (Leuten) gehörte auch Gerhard Schulte Bentlage vom
Oberhof Bentlage, der als Amtsschulze der Bauerschaft Zeugnis über
die Grundstücke des erworbenen Hofes gab. Schon von da ab sprach
man von

          Klosterhof Niederbentlage und vom
          Schulzenhof Oberbentlage

Zu Anfang des 30-jährigen Krieges war ein Herm. Forstmann vom Bent-
lager Bauernhof Forstmann (thom Vorste) Bewirtschafter des Kloster-
hofes Niederbentlage. Wohl der außergewöhnlichste in der Namensreihe
der Bentlages ist der Gerhardi Schulte Bentlage, der als "villici
Bentlagensis" Amtsschulze der Bauerschaft und gleichzeitig Vogt des
zu damaliger Zeit an Besitz recht umfangreichen Klosters Bentlage
war.

Wir müssen uns fragen, wie der Schulte Bentlage vom Oberhof in den
Dienst des Klosters kam. Der Geschichte der Stadt Rheine entnehmen
wir, daß während des 30-jährigen Krieges die Klosterinsassen in die
gesicherte Stadt Rheine flohen und hier in einem eigenen Haus das Ende
des Krieges abwarteten. In seinem Buch "Kreuzherrenkloster Bentlage"
spricht Weiß von einem Gerhard Schulte Bentlage, der ein eifriger
Förderer des Wiederaufbaues des 1647 völlig eingeäscherten Klosters
war. So ist es erklärlich, daß er mit seiner Frau nicht allein inner-
halb der Klostermauern wohnte, sondern auch als Ehrenachtbarer und
vornehmer Gerhard Schulte Bentlage mit seiner Ehefrau Margareta, geb.
Elmer aus Rodde ein Ehrengrab im Klosterhof erhielt. Das Grabkreuz
ist kurioserweise kopfüber in die Hofmauer an der Emsseite einge-
mauert. Gerhard Schulte Bentlage starb am 13. 9. 1703, seine Ehe-
frau Margareta, geb. Elmer am 7. 4. 1703.


Großer Streubesitz des Klosters
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Im Jahre 1784, z. Z. des in der Reihe zweitletzten bischöflichen
Beamten Michael van Coevorden, Richter und Gograf des Drostenamtes
Rheine-Bevergern, hatte das Kloster Bentlage 45 Schulten-, Zeller-
und Kötterhöfe in Eigenbesitz. So hatte der Klostervogt, dem die
Sorge der Eintreibung des Zehnten, sei es in Geld- oder Natural-
leistungen, oblag, eine verantwortungsvolle Aufgabe.

                                 - 159 -

Das Kloster Bentlage hatte einen großen Streubesitz, der von Rodde,
Schulte Öchtering bis Hummeldorf, Schulte Schweifing, reichte.

Heute betagte Bentlager erzählen, daß zur Einnahme der Zehnten auch
der Hof des Heuermannes ......... in Bentlage diente, es war das sog.
Winterhaus. Dort übernachteten die zehntpflichtigen Bauern, die von
weither kamen und nicht an einem Tage zurückkommen konnten. Noch heu-
te hat das Winterhaus die beiden Upkammern, die als Schlafgelegenheit
benutzt wurden.


Weitere alte Namensträger
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Blättern wir in alten Akten und Pergamenten der Falkenhoftruhe, tre-
ten uns oft in der Stadtgeschichte die Bentlager entgegen. Schon
1346 begegnet uns in Sachen der Go-Gerichtsbarkeit ein Bürger namens
Joanne de Bentlage als scabini-Schöffe des Gerichts. Das Jahr 1446
bezeugt, daß ein Hinrich to Bentlage und Frau Hilberg ihr Haus und
Hof auf dem Tye dem Bertolt von Borchhorst und dessen Kindern Brun,
Hermen und Rixa überlassen. Wenige Jahre später, 1461, geht es vor
dem Richter und Gografen Johan Grüter in einem Streit zwischen Hin-
rich Grevenstein und dem Schulten Bentlage um den Cronenwegh: Der
Grevenstein war als Besitzer des Erbes Lughering Nachbar des Schul-
ten Bentlage.

In fast allen Schatzungslisten des Kirchspiels Rheine, die wir in den
Archiven des Staats-, Diözesan- und Stadtarchiven vorfinden, sind die
Namensträger der Bentlages, wenn auch nur stichwortweise, verzeichnet.
So in den Jahren 1434 und 1437 ein Bernard Bentlage als Notar mün-
sterscher Kleriker, 1436 und 1471 als Kornote, Gerichtszeuge, 1477
und 1480 ein Bern. Bentlage mit Frau Gebbeke, 1511 wird die Wittibe
des Bern. Bentlage genannt.


Bodenständige Heuermänner
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Die schon genannten Archivlisten wissen auch einiges über die Heuer-
leute auszusagen. Im Jahr 1741 bewohnt ein Heuermann Winter die Leib-
zucht des Hofes. Die ferneren Heuermänner heißen Forstmann und Wech-
man. Das Jahr 1749 nennt in einer Diözesanliste die Familie des Bau-
ernhofes: Schulte Bentlage 50 Jahre, seine Ehefrau Greite 36 Jahre
(2. Frau) und die Kinder filius Bernd 30, Maria 29, Ahleid 25, Jan
Gerd 17 und Elisabeth 11 Jahre. In dem Jahr 1761 bewohnt ein Heuer-
mann Engbert die Lieftucht und 1798 wohnen in den 3 Heuerhäuschen

                                 - 160 -

(wie schon erwähnt) Winter, Forstmann und Wechmann.

Ferner hatte der Schulte Bentlage auf dem sog. Königesch, heute
der kath. Teil des Friedhofes ein Doppelheuerhaus stehen und an
der Brechtestraße lag das Wohnhaus des Brennmeisters Schwarberg.
Später ging dieses Haus in den Besitz eines Hermann Risau über,
der hier einen kleinen Winkel betrieb. Heute steht dort die Gast-
stätte Vollmer.


Der rührige Joan Peter Königschulte
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Einige der bemerkenswertesten Eheleute auf der alten Bauernstätte
waren unzweifelhaft die Verbindungen Joan Peter Königschulte mit
Anna Maria Forstmann, sowie Joan Gerd Hinterding mit der Vidue
(Witwe) Königschulte geb. Forstmann. Joan Peter Königschulte, ge-
bürtig aus Hopsten, heiratete im Alter von 40 Jahren im Jahre 1776
die 23-jährige Anna Maria Forstmann. Sie war im Jahre 1754 als Toch-
ter des Bauern Bernd Forstmann (thom Vorste) in Bentlage geboren.
Der Ehe Königschulte, dictus Schulte Bentlage, entsprangen sieben
Kinder und zwar


Joan Gerd 1788, Anna Maria 1789, Gerard Henrich 1791, die Zwillinge
Gerardus und Hermann 1793, Joannes Hermann 1794 und Anna Elisabeth
1799. Von den Kindern starben vier im Kindesalter. Peter Königschul-
te, gt. Schulte Bentlage starb im Jshre 1803 im Alter von 67 Jahren.


Die Vidue = Witwe Schulte Bentlage, geb. Maria Forstmann ehelichte
im Jahre 1804 in zweiter Ehe den Bauern Joan Gerd Hinterding aus
Altenrheine, der im Jahre 1773 als Sohn des Bauern Gerhard Hinter-
ding und Ehefrau geb. Anna Maria Schulte geboren wurde. Dieser Ehe
wurde im Jahre 1805 ein Kind geschenkt, das aber in früher Jugend
starb.


Hörigkeit löste Gewinnung ab
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Dem Besitzer Joan Peter Königschulte und Frau Anna Maria Forstmann
fiel die gewiss nicht leichte Aufgabe zu, das alte Bauernerbe aus
dem Hörigkeitsverband des Grafen von Tecklenburg-Reda zu lösen und es
als Eigentum zu gewinnen.

                                 - 161 -

Die Verhandlungen darüber wurden mit dem dazu zuständigen Beauf-
tragten des Fürsten von Rheina-Wolbeck auf Kloster Bentlage ge-
führt. Die umfangreichen Löseakten offenbaren uns interessante
Einzelheiten aus dem Bauern- bzw. Bauerschaftsleben.

So erfahren wir, daß das Colonat Schulte Bentlage aus Spieker,
Schuppen, Schafstall und
a) Wohnhaus Nr. 1 in Feldmark Bentlage,
b) Stallgebäude,
c) Backhaus und
d) Wagenremise

besteht. Es wird bestätigt, daß auf dem Colonat zum Vorteil des
Fürsten von Rheina-Wolbeck als Besitzer des früheren Klosters
Bentlage der Blutzehnte haftet, der Kornzehnte speziell = 28
Silbergroschen und 9 Pfennig, alles umgewandelt in eine Geld-
rente von jährlich 9 Reichstaler, 1 Gute Groschen und 3 Pfennig.
Diese errechnete jährliche Rente bildete die Grundlage für den
Gewinn des Bauernhofes, der vielfach den 20 - 25-fachen Betrag aus-
machte.

Weitere gutsherrliche Abgaben
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Das Missatikum (kirchliche Abgabe) zu zahlen der Kirche St. Dionys
in Rheine betrug: Jährlich ein Scheffel Gerste und 30 Pfennig Pra-
bende an den zeitlichen Pfarrer, ferner jährlich aus dem Heuer-
oder Leibzuchthaus 1 Huhn und 6 Pfg. Krautgeld. Ferner sind abzu-
führen an den Küster der Kirche: 1 Scheffel Gerste und 10 Roggengar-
ben.
In den Bereich der gutsherrlichen Abgaben fällt auch der Anspruch
des Oberlandesgerichtsrat Scheffer zu Münster, der die Rechte der
konstanten und ungewissen Fälle nachweist, als nämlich:

     Vier Malter und drei Scheffel Gerste, zwei magere
     Schweine, 1 Rind, 1 Huhn, 2 Bauernbrode und 2 Wo-
     chendienste.

Der Hofbesitzer Schulte Bentlage weigert sich, die zwei Wochendien-
ste, die dem Gutsherrn, dem Grafen von Tecklenburg-Rheda zustehen,
anzuerkennen, da diese lt. gesetzl. Verordnung in Wegfall gekommen
sind.

                                - 162 -

Betr. des Missatikums wird noch ergänzt: Dem Küster aus den drei
Heuerhäusern (Winter, Forstmann und Wechmann) je 1 Huhn und 6 Pfg
Krautgeld, welche Abgaben von den Heuerleuten entrichtet werden
(1816).


Erbschaftsteilung
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Als im Jahre 1804 die Witwe Königschulte geb. Forstmann mit dem
Bauern Joan Gerd Hinterding die zweite Ehe einging, war es erfor-
derlich, eine Erbteilung vorzunehmen.


Zur Erbteilung selbst standen fünf Mitglieder der Familie an, und
zwar:


     Die Eheleute Joh. Gerd Schulte B., geborener Hinterding und
     Ehefrau Anna Maria, geb. Forstmann, ferner die Geschwister
     1. Johan Gerd, der mit Anna Maria Schulte Berninghoff die
        Ehe einging,
     2. Anna Maria Adelheid und
     3. Johan Bernd.
     Der Sohn J.G. Schulte B. und Frau geb. Forstmann erhielten
     6/18 und die gerichtlich als blödsinnig erklärte Anna Maria
     Adelheid 4/18 Teile. Es wird bei dieser Auseinandersetzung
     ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Anna Maria Forst-
     mann mit ihrem verstorbenen Mann Peter Königschulte, gt.
     Schulte B. das Colonat vom Gutsherrn gewonnen haben.


     So erhalten die Eheleute = 1/3 und die Kinder aus 1. Ehe =
     2/3 der Erbmasse.


     Die Ehefrau geb. A. M. Forstmann, starb am 1. 10. 1824. Die
     Ehe blieb kinderlos, ihr Anteil = 1/6 der Erbmasse überkam den
     Kindern.


Geldgeber für die Wirtschaft
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Für die Gesundhaltung der bäuerlichen Wirtschaft waren die Hofbe-
sitzer im Verlauf der Jahrhunderte oft gehalten, Darlehen aufzu-
nehmen. Sie gewähren uns wieder einen Einblick in die damaligen
Finanzverhältnisse der Adels- bzw. kapitalkräftigen Bürgerschicht.

                                 - 163 -

Es verwundert, daß auch die Grafen von Bentheim um Darlehen an-
gegangen wurden, die ansonsten als nicht kapitalkräftig bekannt
waren.

Laut einer Obligation vom 1. 10. 1656 hatte der Johan Schulte B.
ein Darlehen von 70 vollgeltenden, enkenden (einzelnen) Reichs-
talern von den gemeinen Armen der Stadt aufgenommen, die nun an
das Armenhospital zurückgezahlt werden.

22 Reichstaler nach einer Schuldverschreibung v. 7. 1. 1663, die
der Schulte B. dem Bauern Bernard Dieckmann in Landersum schuldig
50 Rtler Capital, welches der Schulte B. zufolge eines Consent-Brie-
fes vom 13. 3. 1668 dem Grafen Mauritz von Bentheim, Tecklenburg
einer notariellen Ceßion vom 15. 10. 1702 und eines Documents vom
30. 6. 1730 dem Dr. von Deventer in Rheine schuldig.

Weitere einhundert Rtlr. nach einer notariellen Obligation vom
20. 10. 1719 der Helene Adelheid von Deventhal aus Rheine aus Mit-
teln der gemeinen Armen, nun dem Gemeinen Hospital der Armen schul-
dig. 200 Tlr. in vollgültigen Pistolen, zufolge der notariellen Ur-
kunde vom 22. 8. 1755 welche die Eheleute Joha
Jürgen Schulte B.
von der Wittibe Bürgermeister Mader zu Rheine 145 Rtlr. nach der
Obligation vom 2. 7. 1792 dem Wilhelm Pinkhues i. Rheine, dem Sa-
linen-Inspektor Raters in Bentlage schuldig. Als die Eheleute Peter
Königschulte, gt. Schulte B. und Frau Anna Maria Forstmann sich um
die Gewinnung des Bauernhofes in freies Eigentum benmühen, wurde an
Gerichtsstätte ins Hypothekenbuch eingetragen:

Jahr 1816. Auf die gutsherrlichen Rechte ist folgendes angemeldet:

"450 Rtlr. in rechten silbernen Dahlers, wofür der Herr Graf
Arnold von Bentheim-Steinfurt nach einer von ihm unter seiner
Hand und Siegel am Sonntag nach Oculi 1566 ausgestatteten Urkunde
dem Bürger Arnold Isfording zu Münster eine jährliche Rente von 23
Dahler unter anderem auch aus seinem Gutshove Hoff Bentlage ver-
kauft habe.
Eingetragen für den Armen = Fonds zu Kinderhaus bey Münster."

                                 - 164 -

Für die Armen der Stadt
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Eine nicht alltägliche Eintragung in den Hofpapieren, datiert vom
16.12.1816.
Wir lesen da:

"Es schenken 50 Reichstaler den Armen zu Rheine Herman Schulte Ber-
ninghoff, die Bauern Gerhard Heßling, Johann Leißman zu Dutum sowie
Joan Gerd Schulte Bentlage in Bentlage."

Aus welchem Grund diese Spende gegeben wurde, ist nicht vermeldet.

Bei Verband meiner Hab und Güter
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Wie schon angedeutet, waren die Hofbesitzer des öfteren gezwungen,
Darlehen für die bäuerliche Wirtschaft aufzunehmen. Bei diesen Maß-
nahmen begegnen wir wieder Persönlichkeiten, die in der Stadtgeschich-
te eine nicht zu übersehende Rolle spielten. Es sollen hier einige
Darlehens-Urkunden auszugsweise in ihrem Wortlaut folgen:

In Gottes Nahmen Amen.
Kundt und zu wissen sey hiermit allen männiglichen, daß Anno Christe
eintausend siebenhundert vier und dreitzig  ....  am achten Tagh
mohnats Septembris erschienen sey für mich offenen und immatrikulier-
ten Notario den Gezeugen Johan Schulte B., jetzieger Wehrfester der
Schulten Bentlager Stette und seine Frau Maria Backmann sagten und
bekannten sich und für ihre Erben und Anerben, wofür sie Depato ca-
rierten, daß sie heut in Notario und gezeugen Gegenwart von der wohl-
edlen geistlichen Jungfrau Maria Sybilla Jungelingh zu Abbezahlung
Ihrer aufn Erbe haftenden Schulden der in spezie aufn Hof Bentlage
in lauteren guten gangbaren Markgelde sechzig Reichstaler zu leihen,
aufgenommen und empfangen hätten, welche 60 Rtlr Eheleute Schulte B.
jährlichs gegen 4 Rtlr zu verzinsen und das Capital nach vorangegan-
gener halbjährlicher Loßkündigung wiederumbt mit guten gangbaren Mark-
gelde zu bezahlen versprechen und zwar bei Verband aller ihrer ahlin-
gen jetzt und künftigen Haab und Güter in genere, in spiezie Ihres
Viehes ind ihres am Erbe habendes Recht,
falls aber die Intereße in termino nicht abbezahlt werden, soll vor-
genannte Jungfer Junglingh bemacht sein, die rodenfrüchten von dem
Nienkamp aufm Wietesch mit einem Ende ahn das Devesfeld und mit dem
andern Ende ahm Wietesch gelegen ad fünf Scheffel Saath, so ihre

                                - 165 -

Jungfer hiermit zum Unterpfand gesetzt wird, eigen und ohne richte
und rechte abzuholen und selbige für den umb St. Jacobi markgängi-
gen Preis für die Intereße auf das Capital ahnnehmen, welches dann
alles wie obstehende Eheleute Schulte B. nachzukommen, im Beysein
Caspar Lensing und Joan Diederich Lensing als hier zu gebetenen
glaubhaften Gezeugen.

Daß ich unterschriebener dem Herrn Anton Raters, Inspektoren der
Gottesgabe obige Obligation als eine gute und wahre Obligation ge-
gen baar erhaltenen Markgelde Summe zu sechzig, schreibe 60 Reichs-
thaler nicht nur cediert, sondern auch jederzeit alle Eviation
leisten wolle, bescheinige ich bei Verband meiner Haab und Güter.

                           Rh. d. 8. Oktobris 1751

                                      Herrn Hinrich Buß





Es ging um eine alte Schuld
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Kundt und zu wissen sey hirmit jedermänniglichen, daß im Jahr nach
unseres einzigen Erlösers und Seligmachers gnadenreicher Geburt
Jesu Christi Eintausend siebenhundert zwey und neunzig am Montag den
zweyten Monats Juli nachmittags unfeher recuirten Notario und Zeugen
endsbenannt kommen und erschienen sint persönlich der

    *1 Peter Königschulte als itziger Schulte B. und dessen Ehefrau
       Anna Maria Forstmann, Bauerschaft Bentlage

offen und freywillig zu sagende und bekennen für sich, ihre Erben und
Anerben, wie daß ihnen, Eheleuten Schulte B. von seiten des Herrn

    *2 Bürgermstr. Friedr. Aug. von Bodecker ein Capital zu 100 Reichs-
       taler los gekündigt, so ihnen, Eheleuten Schulte alzuschwer
       in Zinsen Waren und wie nun der wohlachtbare

    *3 Wilhelm Pinkhues alhier

                                 - 166 -

gegen Produzierung eines Convents sich dahin beschlossen, ihnen
oberwehnten Eheleuten zu den endagemeldeten hundert Reichstalern,
so nach itzigen gang- und schatzbaren markgelde sich ertraget zu
hundertfünf und viertzig und 5/11 Reichstaler leihentlich vorzustrecken
diese consenso auch sodann in würklichen von ihnen recognosenten deme
abgedachten Wilhelm Pinkhues aut dato, Tecklenburg, den 21. Februari
1648 unter dem Hochgräflichen Insiegel und Subscription

     *4 Laurentz Graf zu Bentheim

in actu eingeliefert, welcher gedachter Consets dieser extraktion
in originali hiebey gelegt worden, wie auch die Ceßion deren Erben

     *5 Doctorinne von Aerenter und Herren Vicarii Hülst alhier

in spezie unterm 15. Oktober 1790 und cuitierte Ceßion des Herren
Bürgermeisteren von Bodecker sub dato 16. Juni 1792 zufolge dessen,
also von oberwehnten Wilhelm Pinkhues ihnen recognozenten Eheleuten
Schulte B. in itzigen guten gang- und schatzbaren in Zwölftel Reichs-
taler-Stücken, die Pistolen zu fünf Reichstaler gerechnet, den 16.
Juni dieses Jahres baar zugezählet und leihentlich vorgestrecket die
Summe von hundertfünfundviertzig und 5/11 Reichstaler, die 5/11
Reichstaler zu neun atüber Münsterische von welchem aufrichtigem
Empfang deren 145 5/11 Rtlr. also rechtens nicht nur cuiffierten,
sondern auch versprechen, gemeltes Capital jährlichs den 21ten
Februarii zu vier Reichstaler sieben schillinge münsterisch prozento
an oberwehnten Wilh. Pinkhues, dieses zu verzinsen und das Capital
nach einer halbjährigen vor dem Zahltage von beiden Theilen vorbehal-
tenermaßen errichteten Löse in oben gemelten Münzsorten wie selbiges
aufgenommen mit allen Zinsen Rückstand unbedenklich abzuzahlen, zu
steter Festhaltung dieses haben die Eheleute Schulte B. ihre sämtliche
itz und künftige bewegliche und unbewegliche Haab und Güter versetzt,
damit sich oberwehnten Creditor daraus in unverhoftender nicht wieder
Bezahlungsfalle, sowohl Capitals als Zinsen und Unkosten halber
schadhaft halten solle, was Endes sie Eheleute Schulte B. sich alle
hie wieder dienenden rechtlichen Einreden als Betrugs, betrüglicher
Überredung, verführung nicht richtig empfangen, zugezählten oder
nicht also gewerteten Geldes und wie sie sonst immer mehr nennen ha-
ben, nach geschehener abermaligen deutlichen Verlest- und Auslegung
wißsent- und wohlbedachtlich hirmit begeben haben,

                                 - 167 -

so geschehen Rheine in meiner Notarii Behaußung vorn im stuben ohne
Gefehrde und arglist in Beysein Herman Theod. .ües, Bürger allhier,
und Joann Herm. Laer, Bürgersohn hierselbsten, als hiezu erbettenen
glaubhaften Gezeugen.

Daß ich unterschriebener dem Herrn

    *6 Anton Raters, Inspektor der Gottesgabe obige Obligation als
       eine gute und wahre Obligation gegen baar erhaltene und ein-
       gemelten Summe zu einhundert fünf und vierzig und fünf elftel
       Rtlr oder 145 und 5/11 Rtlr nicht nur cediert, sondern auch
       jeder Zeit eriction leisten wolle

          bescheinige ich mittels diesen bei Verband meiner Haab
          und Güter.

                      Rheine, d. 2ten July 1792

                                    Johan Wilhelm Pinkhues



Personen
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die in vorliegender Urkunde vom 2. 7. 1792 Erwähnung finden.

  *1 Joan Peter Königschulte, dictus Schulte Bentlage, geb. 1736 in
     Hopsten, heiratete 1776 die Anna Maria Forstmann aus Bentlage.
     Sie wurde 1754 als älteste Tochter des Bauern Bernard Forstmann
     und Ehefrau Anna Maria Messmakers in Bentlage geboren.
     Der Ehe entsprangen sieben Kinder. Er selbst starb 1803 im
     Alter von 67 Jahren. Auf ihn gehen die Sagen von dem Friedhof
     Königsesch (Esch des Königs schulte) zurück.

  *2 Der Friedrich August Bodecker (oft als von Bodecker genannt)
     wurde 1717 geboren, heiratete als Winhändler die Anna Gertrud
     Stüeve. Bodecker starb 1801 als Consul (französische Kaiser-
     zeit) und wurde oft als Bürgerneister angesprochen. In einer

                                - 168 -

   Aufzählung der hörigen Erben, Bauern und Kötter im Kirchspiel
   Rheine wird Bodecker als Besitzer der Erbpacht-Kotten Gerd
   Schraer und Joan Wensing, beide im Schothok ausgewiesen.

   Den Erben Stüeve in Rheine gehörte laut der gleichen Aufzählung
   die Kotten Schnippe und Veltrup-Berteling in Katenhorn sowie
   den Zellerhof Deitmar in Sutrum-Harum.

*3 Einen Hinweis auf den in der vorerwähnten Urkunde genannten Wilh.
   Pinkhues konnte ich in den Kirchenbüchern nicht finden. Den einzig-
   sten Anhaltspunkt für seine Existenz finden wir in einer Geburts-
   bzw. Taufurkunde des Jahres 1795 für den Wilhelmus, Sohn des Sali-
   nen-Inspekteurs Anton Raters in Bentlage. Hier erscheint ein Wilh.
   Pinkhues als Taufpate.

*4 Über den genannten Laurentz Graf von Bentheim (1648) konnte ich
   nichts ermitteln.

*5 Die Doctorinne von Deventer war eine geborene Walburgis Christianna
   Amalia von Homeyer, sie wurde als Zwilling am 6.9.1700 als Tochter
   des Duo Jodocus Homeyer und der Christine Sibille Letmathe geboren
   und starb 28. 8. 1771. Sie heiratete 1724 den Duo Theodoris Joan
   von Deventer, der aber schon am 21. 12. 1735 das Zeitliche segne-
   te. Der Ehe entstammte 1726 ein Sohn Joannes Rotger, der 1761 als
   Advocatus ..... Erwähnung findet, aber bald darauf starb. Der ge-
   nannte Vicarius Hüls, vielfach Hülst genannt, war ein Bruder der
   Schwiegertochter der von Deventer. Sie heiratete als eine Margare-
   ta Henriette Hülst den vorerwähnten Joannes Rottger von Deventer,
   geb. 1726. Sowohl die Familien Letmathe von Deventer und Homeyer
   besaßen in den umliegenden Bauerschaften ebenfalls ländliche Besi-
   tzungen.

   Der Familie Letmathe gehörte der Kotten Moller im Schothock.

   Recht umfangreich war das Besitztum der Familie Deventer, bzw.
   der Jungfer Deventer-Homeyer:

       im Schothock war es der Kotten Gude
       in Rodde      "  "   "    "    Bruhne
       v.d.Schleupe  "  "   "    "    Dickmann
       in Katenhorn der Kotten der Wittibe Wichers u. i. Hauenhorst

                                - 169 -

        der sehr alte Hof Stuerle, heute Stoermann.

*6 Über den Anton Raters, der lt. vorliegender Urkunde die Ceßsien
   der Eheleute Schulte B. übernahm, wissen wir, daß er Siedemeister
   (seit 1788) auf der Saline Gottesgabe war, eine Catharina Sasse
   aus Rheine im Jahre 1790 ehelichte und am 31. 10. 1825 als Salinen-
   Inspektor das Zeitliche im Alter von 68 Jahren segnete.

   Auch der Salinen-Inspektor Anton Raters war begütert. Er besaß
   auf dem Wietesch, auf dem Thieberg und in Bentlage zahlreiche
   Ackerstücke.


Eintragung ins Hypotheken-Buch
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Actum Rheine im Hauße der verwitweten Gastgeberin Striethorst,
                                  den 15. November 1810.

Unter der Regierung Napoleons, Kaiser der Franzosen, König von Italien,
Beschützer des Rheinbundes, Großherzog von Berg
Erschienen vor mir in der Communal Rheine Sub Nr. 61, Patentierter
Notar in Gegenwart der ebenfalls recuirierten Gezeugen Zellern Joan
Herm. Averesch, Bauerschaft Elte, und Christopfer Kranefus, hierselbst
der vormals eigenhörige Schulze Gerhard B. Bentlager Bauerschaft
Cat. Nr. 1, andererseits die Herren Gebrüder
       Domsindicus Theodor,
       Domwerkmeister Bernard,
       Domkellnerei-Rentmeister Friederich Scheffer, genannt Broich-
       horst, Münster, alle von Persohn bekannt, letztere bezogen
sich auf den von den Erben Scheffer, gt. Broichhorst mit dem Herrn Gra-
fen von Rheda = Tecklenburg getroffenen unterm 28. 9. 1808 gericht-
lich verlautbarten Vergleich zufolge dessen den Erben Scheffer damals
das Colonat Bentlage abgetreten und demnach zufolge der Kaiserl. König-
liche Verordnung de dato Madrid, d. 12ten Dezember 1808, nach aufge-
hobener Eigenbehörigkeit die gutsherrliche Entschädigung zu regulie-
ren sei. Der Schulze B. erklärt zufolge Aufforderung:

I. daß zu seinem Colonat außer dem Hofraum und den darauf befindlichen
   Gebäuden folgende Pertinenzen gehören:

   1. der Königskamp                              4 Malter Saat

                                 - 170 -

    2. a.d. Wietesch              34 Stück und 12 Gehren
                                            zu 10 Malter,  6 Scheffel
    3. a.d. Thieberg              12 Stück  zu  5 Malter, 11 Scheffel
    4. Wiesengrund, die Elsbüsche           zu    1 Tagesmatt
                    die Greven Wieße        zu    5 Tagesmatt
                    die Kälberkamp          zu    4 Tagesmatt
                    die Brokwiese           zu    2 Tagesmatt
                    die Torfwiese           zu  1/2 Tagesmatt
                    insgesamt               12  1/2 Tagesmatt
                                             2 Malter Saat und 1 Rute
    5. im Heidkamp    Weide und Wi.grund       "  2 Matt
    6. Buschgrund im Sundern                      2 "
       das Haberland                              2 "        6 Scheffel
                insgesamt                         4 "        6 "
    7. An Gartenland, den Garten beym Hause zu               4 Scheffel
                      den Garten im Sundern                  4 Scheffel
                      insgesamt                   4 malt und 6 Scheffel

                      Summa      "     29 malt, 3 Scheffel, 6 Becher

    Außerdem sey sein unterhabendes Colonat noch in folgenden unge-
    teilten Gemeinheiten zur Eintrift berechtigt, nämlich auf der soge-
    nannten Schleupe, aufm Thieberg und im Schwienebok.

II. Ferner erklärte der Schulze B., daß er in vormaligem Zustande der
    Eigenbehörigkeit außer den ungewissen Eigentumsgefällen folgende
    jährliche gutsherrliche Abgaben entrichtet habe, nämlich:

         4 Malter und 3 Scheffel Roggen,
         4 Malter und 3 Scheffel Gerste,
         2 magere Schweine
         1 Rind
         1 Huhn
         2 Hundebrode

    und wären bisher die zwey mageren Schweine zu 6 Rtlr., das Rind
    zu 5 Rtlr., das Huhn zu 2 Schillg. und 4 Pfennig, die zwey Hunde-
    brode zu 4 Schillg. bisher redimiert und nach Unterschied zu re-
    dimieren verstattet, auch seyn er schuldig, 2 Dienste zu leisten.

                                - 171 -

II. daß er übrigens glaube, nicht zu ein neuntel seiner Pächte ver-
    anschlagt werden zu können, jedoch als eine Aversional-Summe als
    eine jährliche Mehrentrichtung von 6 Rtlr. zahlen wolle.

IV. Eingangs genannte Herren Gebrüder Scheffer gt. Broichhorst aczep-
    tieren diese Entschädigungs-Anbietung, im falle der Mitgenehmi-
    gung der übrigen mitbeteiligten Erben Scheffer unter folgenden
    Vorbehalten:

    1. daß der Fall würklich vorhanden sey, wonach der Schulze B.
       rechtlich fordern könne, nicht zu einer Mehrpacht-Entrichtung
       herangezogen zu werden

    2. daß bei einer Durchschnittsberechnung nach dem Gewinn- und
       Sterbefällen und Regulierung der Entschädigung nach Anlei-
       tung des achten Artikels der Kaiserl. Verordnung v. 12. Okt.
       1808 keine höheren Entschädigungen als die angebothenen ge-
       fordert werden könne

    3. Vorbehaltlich aller Vortheile, falls durch eine nachfolgende
       Erläuterung oder Modification der betr. Kaiserl. Verordnung
       vortheilhaftere Bestimmungen zu leisten mögten, der gegenwär-
       tigen durch Nothwendigkeit und dem Drang der Umstände herbei-
       geführten Entschädigungs-Regulierung nachtheilig sein

    4. und müßte wie sich übrigens von selbst verstünde, jene Ent-
       schädigung für Martini 1809 zum ersten mal entrichtet und
       nach Unterschied nachgetragen werden.

    Womit dies Protokoll geschlossen, verlesen, genehmigt, unterschrie-
    ben und die Teilung der Kosten dieser Verhandlung anerkannt und
    die Auseinandersetzung wegen dem hohen Holze vorbehalten ist.

    Geschehen uns ausgedertigt zu Rheine d. 15. Nov. 1810 vor mir,
    Hubert Elberfeld, Notar, und ist der gegenwärtige Act in Ur-
    schrift auf gradierten für Verhandlungen über unbewegliche Sa-
    chen bestimmten Papier von ein Rtlr zurückbehalten worden.

                    Hubertus Elberfeld, Notarius

                                 - 172 -

Im Hinblick auf ein neues Gesetz
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Eintragungsgesuch
des Ober-Lands-Gerichtsrat Scheffer gt. Broichhorst zu Münster,
aufs Erbe Bentlage
                           Münster, d. 12. 10. 1816


Unterschriebener bittet um Eintragung auf das Erbe Schultze B.,
Bauerschaft B. samt Zubehör, dessen Colonus früher im Eygenbehörig-
keits-Verbande stand.

In jährliche Prabände:

a)  4 Malt und 3 Scheffel Roggen
b)  4 Malt und 3 Scheffel Gerste
c) zwey magere Schweine
d) ein Rind
e) ein Huhn
f) zwey Hundebröde
g) zwey Wochendienste

Dann die unbestimmten Eygentumsgefälle und gesetzlichen Praebande
als Heimfallgewinn. Sterbefall, Zwangsdienste, bittet alles dieses
zu Vorrecht zu bemerken.

Sollten aber solche vorstehende (Pachtgefälle) nicht wieder herge-
stellt werden, dann dafür noch die Mehrpacht für die aufgehobene
Praebande eintragen, ebenso das Recht am ungeteilten Gehölze laut
Contrakt mit dem Notario Elberfeld zu Rheine vom 15. Nov. 1810.

Vorbehaltlich aller Rechte und Vorteile die der künftige Contrakt
selbst gibt, auch wird die Angabe der Pertinenzien von seiten des
Colonus hierdurch als nicht vollständig anerkannt.

Das künftige Gesetz wird alles und die künftigen Verhältnisse be
stimmen.

                         Scheffer gt. Broichhorst

                                - 173 -

Von einer in die andere Hand
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Eintragungsgesuch

zum Vortheil des Dr. Godfried Schilgen wieder den Gerhard Schulte
Bentlage über ein Capital von Zweyhundert Reichsthaler in Golde,
bei einem wohllöblichen Land- und Stadtgericht Rheine

                                      Rh. d. 23. 11. 1816

Vermöge eines notariellen Documentes des Notarius Joh. Bern. Schur-
mann zu Rheine vom Jahre 1755 v. 22ten August verschulden die Ehe-
leute Joh. Jürg. Schulte Bentlage und deßen Ehefrau Elisabeth Lag-
genbeck, der Frau Wittibe Burgemeisterin Mader ein Capital von 200
Rtlr in Golde zu 4 Prozent jährlicher Zinsen gegen halbjährliche
Löse.

Dieses Document ist unter dem 19. 1. 1815 von dem vorletzten Inha-
ber Carl Ludwich Murdfield an mich unterschriebenen cediert und
am nähmlichen Tage von dem jetzigen Bewohner des Schulten Colonats
Gerd Schulte Bentlage als Debitor anerkannt, wie dies alles aus bey-
gelegtem Document hervor geht.

Unterm 12. Juni 1810 ist die Schuld ins Hypothekenbuch zu Coesfeld
eingetragen.

Ich ersuche obige Schuld nebst gesetzlichen Zinsbetrag zu meinem
Vortheil einzutragen.

                            Jod. Godfr. Schilgen

                                 - 174 -

Erst Ehecontrakt, dann Eheglück
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Eheberedung: Schulte Ohne 1748

In Gottes Nahmen Amen:

Kund und zu wissen seye hiermit allen denen, welche eß wissen möchten,
daß unterm heut gemelten und endsbenannten dato deß laufenden Ein tau-
send siebenhundert acht und vierzigsten Jahres zwischen Bernard Schul-
tzen von Ohne und Gese des Schultzen Tochter van Wehrde auß dem Mün-
sterland mit völliger Bewilligung des Bräutigamtz Eltern und Brauthe
Verwandten eine
                Ehrliche Christliche Eheberedung
                --------------------------------
folgender maßen beschlossen und eingewilligt worden alß

erstlich haben sich obgemeinter Bräutigamb und Brauth die Ehe zugesagt
und letzterer Zeit nach geschehener christlicher benediction (Segnung)
in den heiligen Ehestand zu treten angelobt.

zweitens ist beschlossen, daßß des Bräutigambs Eltern ihren zu Ohne
belegenen Schultzen Hof an gemelten ihren Sohn mit schuld und ungeduls..
völlig cedieren und transportieren, also und dergestalten, daß Sie sich
jährlich zum Hauptzehre vorbehalten, zehn scheffel saat Landes, gelegen
auf dem sogenannten Hove Esch bey Ruhe Schultzen mit dem Beding aber,
daß einer von beiden Eltern mit Tod abgehen würde, der oder die Nach-
lebende nur die Halbscheid obbesagten Zehn scheffel saaht Landes ge-
nießen solle, item solle des Bräutigambs Mutter jährlich so lange sie
lebe, haben acht vohten (Fuß) Flachs, es mag gerahten oder nicht, wobei
auch beschlossen, daß die Elter, so lange sie leben, bey obgemelten
Sohn, die unterhaltung best möglicher Weiße genießen sollen.

zum dritten ist verabredet, daß die Brauth dem Bräutigamb zum Braut-
schatz an bahrem Geld einbringen thu zwey hundert reichtstahler mark-
geld, wovon der Bräutigamb gleich hundert so dann nach verfolg wieder
umb hundert reichtsthaler (erhalten solle), nebst Kistenfüllung alß
zum 6ten Theile mit dem völligen Zubehör zum 6ten Kühe, alß 6 milch-
und 6 güste-, ein ohn strafbares pferd und waß sonsten gebräuchlich
ist.

Also ist diese Eheberedung beschlossen in meiner und endsbenannter

                                 - 175 -

beyderseits gezeugen gegewardt Bräutigambs und Brauth und
       fakto steipentione
       Glück gewünscht worden.

So geschehen in der Bauerschaft Steye in der sogenannten neuen Her-
berge, den vierzehnten Juli 1748

          Herm. Schmidtz und Egbert Bußmann,
          deß Bräutigambs Gezeugen

          Lucas .olling sive Einhauß als
          Brauthsgezeugen

                             Joh. Wilh. Harkötter
                             scriba u. terties

                                - 176 -

Die Sage vom Königsesch
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Heimatfreund Lehrer Meyerink weiß zu berichten, daß um den Besitz des
Königsesch ein Königsschuß abgegeben wurde. Die Parteien wären der
Schulte Bentlage und der Besitzer der damaligen Devesburg, der von Be-
vern thor Devesburg gewesen. Der Schulte Bentlage hätte seine besten
Pferde eingesetzt, während der andere den großen Acker beim Unland,
den heutigen Friedhof Königsesch, dagegen setzte. Der Schulte Bentlage
tat den besten Schuß und somit sei ihm mit dem Königsschuß der große
Acker zugefallen, den man fortan den Königsesch nannte. Wie in so man-
chen Fällen bildet das Geschilderte eine Sage, die selbst den üblichen
historischen Hintergrund entbehrt.

Zur Zeit der letzten Besitzer, der als Raubburg bekannten Devesburg,
Joh. von Bevern-Devesburg, der den alten Adelssitz (1326) im Jahre
1679 an den Joh. Joh. Rud. von Beveren gt. von Twickel auf Havixbeck
verkaufte, gab es in Bentlage bei nur 4 - 5 Bauern keinen Schützenver-
ein und wurde somit auch kein König aus geschossen.

Vielmehr geht der Grund der Namensnennung Königsesch auf den damaligen
Besitzer des Ackerstückes
        Peter Königschulte, dictus Schulte Bentlage,
zurück.

Als die damalige Flur Bentlage durch Geometer vermessen wurde, legten
sie ihre Vorarbeiten in sogen. Gewannen nieder. Bei dieser Gelegenheit
fragten die Landmesser nach dem Namen, nach der Bezeichnung des Flur-
stückes. Als Antwort bekamen sie "Kamp des Königschulte" zu hören.
Erst seit der Zeit der Vermessung erscheint in den Flurkarten die Be-
zeichnung Königsesch, oder auch vielfach Königskamp des Schulten von
Bentlage.