- 102 - Hof Berboem in Wadelheim ------------------------ Blick in die drei Höke Die erste Viehschätzung im Oberstift Münster, die im Jahre 1534 durchgeführt wurde und die uns Aufschluß gibt über Viehhaltung und Besteuerung der Höfe, weist für die Bauerschaft Wadelheim zehn Höfe aus. Nach der Größenordnung waren es die Anwesen: Wyssman = Horstmann, Schürmeyer (heute Wirt Stockmann), de Wydemoller = Winnemöller, Rungen, de Schulte (auch de Hoff) van Wadelheim, der Hof Ross, welcher Anspruch darauf erhebt, eben- falls ein Schultenhof zu sein (heute Gärtner Robers), Backmann, Gert de Meyderinck, der Hof ton lutken Wyschen und der Hof Ber- boem, nach dem eine Straße im Stadtgebiet, die Berbomstiege, genannt wird. Während die ersten sieben der genannten Höfe in den drei Höken nachweisbar sind, liegen bzw. lagen die drei letzten im Dunkel der Vergangenheit. Es gelang jedoch urkundlich zu belegen, daß der Hof Berboem, mütterlicherseits der Hof Plagemann, Wadelheim Nr. 14, ist. Die Höfe Gert de Meyderinck, der vor 430 Jahren die Größe des Hofes vom Schulten van Wadelheim hatte, sowie der Hof ton lutken Wyschen sind nicht unterzubringen, bleiben also vorerst unbekannt. Wechselvolle Hofgeschichte -------------------------- Im Jahre 1534 hatte der Hof Berboem folgende Viehhaltung aufzuweisen: 5 Pferde, 5 Kühe, 3 Rinder, 10 Schafe, 3 Schweine, 2 Ferkel. Ein Knecht half dem Bauern auf dem Hof und erledigte die Spanndienste; daher die Anzahl der Pferde für den Grundherrn. Der Hof zahlte 4 Mark, 10 Schillinge und 5 Pfg. Steuern. Zum Vergleich mußte der größte Hof des ganzen Kirchspiels Rheine, der Wadelheimer Hof Wyssmann, 10 Mark und 7 Schillinge aufbringen. Gleich dem Hof de Wyndemoller mußte auch der Hof Berboem dem Grundherrn, dem adeligen Haus Ripperda von Venhaus, den Blut- und Kornzehnten entrichten und war zu Spann- - 103 - diensten verpflichtet. Als im Jahre 1678 ein schwerer Hagelschlag auf das Kirchspiel Rheine niederging, baten die Bauern ob des großen Ernteschadens ihren bi- schöflichen Landesherrn um Erlaß der fälligen Steuern. In dieser Eingabe wird der Hof Berboem nicht mehr erwähnt. Er scheint um diese Zeit seinen Besitzer gewechselt zu haben. In der nächsten Steuerschatzung im Jahr 1679 wird der Name Berboem letztmalig ge- nannt, er zahlte keine Steuern mehr, dafür war er, der "abgelöste Pächter", Landschütze (soviel wie Feldhüter). Übergang in freies Eigentum --------------------------- Wer die namentlichen Bewirtschafter dieses alten Anwesens die Jahr- hunderte über waren, wird nicht festzustellen sein. Es ist jedoch bewiesen, daß die in Rheine begüterte Familie Stüve-Maerle den Hof in Besitz hatte, als der Obristleutnant von Poseck in diese Familie einheiratete, mit deren geldlicher Hilfe er die Zehntrechte und Pachtleistungen des grundherrlichen Hauses Ripperda von Venhaus ab- lösen konnte. Dem Befreiungsedikt Napoleons aus dem Jahr 1808 sollten jede Art von Leibeigenschaft und Eigenbehörigkeit aufgehoben, Zwangs- dienste und Frondienste abgeschafft werden. Die Ablösung der alten Rechte erfolgte vielfach durch einmalige Zahlung des fünfundzwanzigfachen Betrages der jährlichen Pacht- leistung; damit ging der bewirtschaftete Hof in freies Eigentum des Bauern oder Kötters über. Im Jahre 1845 verkauften die Kinder des Obristleutnants von Poseck, der Canonicus Theodor von P., Maria und Theresia von P., Berboems Kotten an den Wagenmacher, Gerrad Plagemann aus Gravenhorst. -.- Quellen: Stadtarchiv im Falkenhof Akten des Domkapitels