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                        Hof Berboem in Wadelheim
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                        Blick in die drei Höke




Die erste Viehschätzung im Oberstift Münster, die im Jahre 1534
durchgeführt wurde und die uns Aufschluß gibt über Viehhaltung
und Besteuerung der Höfe, weist für die Bauerschaft Wadelheim
zehn Höfe aus. Nach der Größenordnung waren es die Anwesen:
Wyssman = Horstmann, Schürmeyer (heute Wirt Stockmann), de
Wydemoller = Winnemöller, Rungen, de Schulte (auch de Hoff) van
Wadelheim, der Hof Ross, welcher Anspruch darauf erhebt, eben-
falls ein Schultenhof zu sein (heute Gärtner Robers), Backmann,
Gert de Meyderinck, der Hof ton lutken Wyschen und der Hof Ber-
boem, nach dem eine Straße im Stadtgebiet, die Berbomstiege,
genannt wird.


Während die ersten sieben der genannten Höfe in den drei Höken
nachweisbar sind, liegen bzw. lagen die drei letzten im Dunkel
der Vergangenheit. Es gelang jedoch urkundlich zu belegen, daß
der Hof Berboem, mütterlicherseits der Hof Plagemann, Wadelheim
Nr. 14, ist. Die Höfe Gert de Meyderinck, der vor 430 Jahren die
Größe des Hofes vom Schulten van Wadelheim hatte, sowie der Hof
ton lutken Wyschen sind nicht unterzubringen, bleiben also vorerst
unbekannt.



Wechselvolle Hofgeschichte
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Im Jahre 1534 hatte der Hof Berboem folgende Viehhaltung aufzuweisen:
5 Pferde, 5 Kühe, 3 Rinder, 10 Schafe, 3 Schweine, 2 Ferkel. Ein
Knecht half dem Bauern auf dem Hof und erledigte die Spanndienste;
daher die Anzahl der Pferde für den Grundherrn. Der Hof zahlte 4
Mark, 10 Schillinge und 5 Pfg. Steuern. Zum Vergleich mußte der
größte Hof des ganzen Kirchspiels Rheine, der Wadelheimer Hof Wyssmann,
10 Mark und 7 Schillinge aufbringen. Gleich dem Hof de Wyndemoller
mußte auch der Hof Berboem dem Grundherrn, dem adeligen Haus Ripperda
von Venhaus, den Blut- und Kornzehnten entrichten und war zu Spann-

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diensten verpflichtet.

Als im Jahre 1678 ein schwerer Hagelschlag auf das Kirchspiel Rheine
niederging, baten die Bauern ob des großen Ernteschadens ihren bi-
schöflichen Landesherrn um Erlaß der fälligen Steuern. In dieser
Eingabe wird der Hof Berboem nicht mehr erwähnt. Er scheint um
diese Zeit seinen Besitzer gewechselt zu haben. In der nächsten
Steuerschatzung im Jahr 1679 wird der Name Berboem letztmalig ge-
nannt, er zahlte keine Steuern mehr, dafür war er, der "abgelöste
Pächter", Landschütze (soviel wie Feldhüter).


Übergang in freies Eigentum
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Wer die namentlichen Bewirtschafter dieses alten Anwesens die Jahr-
hunderte über waren, wird nicht festzustellen sein. Es ist jedoch
bewiesen, daß die in Rheine begüterte Familie Stüve-Maerle den Hof
in Besitz hatte, als der Obristleutnant von Poseck in diese Familie
einheiratete, mit deren geldlicher Hilfe er die Zehntrechte und
Pachtleistungen des grundherrlichen Hauses Ripperda von Venhaus ab-
lösen konnte. Dem Befreiungsedikt Napoleons aus dem Jahr 1808 sollten
jede Art von Leibeigenschaft und Eigenbehörigkeit aufgehoben, Zwangs-
dienste und Frondienste abgeschafft werden.

Die Ablösung der alten Rechte erfolgte vielfach durch einmalige
Zahlung des fünfundzwanzigfachen Betrages der jährlichen Pacht-
leistung; damit ging der bewirtschaftete Hof in freies Eigentum
des Bauern oder Kötters über.

Im Jahre 1845 verkauften die Kinder des Obristleutnants von Poseck,
der Canonicus Theodor von P., Maria und Theresia von P., Berboems
Kotten an den Wagenmacher, Gerrad Plagemann aus Gravenhorst.
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Quellen: Stadtarchiv im Falkenhof
         Akten des Domkapitels